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Centre hospitalier universitaire vaudois

Bauwerk in LausanneForschungsinstitut in der SchweizGegründet 1890Krankenhaus im Kanton WaadtKrankenhausbau in Europa
Krankenhausbau in der SchweizUniversitätskrankenhaus in der Schweiz
Universitätsspital Lausanne CHUV logo
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Das Universitätsspital Lausanne (Centre hospitalier universitaire vaudois, CHUV, wörtlich: Waadtländisches Universitäres Spitalzentrum) ist eines der fünf Universitätsspitäler der Schweiz. Gemäss Ranking der Zeitschrift Newsweek gehört das CHUV 2021 zu den besten 10 Krankenhäusern der Welt.

Auszug des Wikipedia-Artikels Centre hospitalier universitaire vaudois (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Centre hospitalier universitaire vaudois
Rue du Bugnon, Lausanne

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N 46.524875 ° E 6.643273 °
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Adresse

Centre hospitalier universitaire vaudois

Rue du Bugnon 46
1011 Lausanne
Waadt, Schweiz
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chuv.ch

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In der Umgebung

Internationaler Sportgerichtshof
Internationaler Sportgerichtshof

Der Internationale Sportgerichtshof, englisch Court of Arbitration for Sport (CAS), französisch Tribunal arbitral du sport (TAS), ist ein unabhängiges internationales Schiedsgericht mit Sitz im schweizerischen Lausanne, das 1984 vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) eingerichtet wurde und als letzte Entscheidungsinstanz die oberste Sportgerichtsbarkeit für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht innehat. Infolge eines Urteils des Bundesgerichts der Schweiz wurde der TAS/CAS 1994 der Stiftung Conseil International de l’Arbitrage en matière de Sport (CIAS, frz.) bzw. International Council of Arbitration for Sport (ICAS, engl.) als Träger unterstellt, die seitdem über die Verwaltung, Finanzierung und die Auswahl der Schiedsrichter entscheidet, um den TAS/CAS vom IOC unabhängig zu machen. Dem TAS/CAS gehörten 2012 über 300 Richterinnen und Richter aus 87 Nationen an. Zu den Aufgaben des Schiedsgerichtes gehören beispielsweise die Klärung von Disziplinarfragen (bei Unklarheiten über Regelverstöße), Verfahrensfragen (etwa bei Spielertransfers), Dopingfragen und sportbezogenen Vertragsfragen (Sponsoring, Fernsehrechte etc.). Für die Dauer von bestimmten sportlichen Großereignissen, wie Olympischen Spielen oder Commonwealth Games richtet das Gericht seit 1996 nichtpermanente Tribunale ein, die eine zügige, vorläufige Bearbeitung und Schlichtung von Streitfragen gewährleisten sollen, die während der Wettkämpfe auftreten. Diese Fragen betreffen meist die Zulässigkeit von Individualbeschwerden oder Beschwerden eines nationalen Verbandes, nach deren Meinung eine andere Nation oder deren Angehörige gegen geltende Wettkampfregeln verstoßen haben sollen. Erster und bis zu seinem Tod 2007 einziger Präsident war der Senegalese Kéba Mbaye. Am 3. April 2008 wurde der Italiener Mino Auletta zum Präsidenten gewählt, der nach dem Tode Mbayes schon die Präsidentschaft kommissarisch innehatte. Seine Amtszeit endete Ende 2010. Nachfolger ist der Australier John Coates, bisheriger Vizepräsident des TAS/CAS. Er trat sein Amt zum 1. Januar 2011 an. Als Abkürzung wird in der Deutschschweiz üblicherweise TAS, in Deutschland dagegen CAS verwendet.

Bundesgericht (Schweiz)
Bundesgericht (Schweiz)

Das Bundesgericht (BGer; französisch Tribunal fédéral, TF; italienisch Tribunale federale, TF; rätoromanisch , TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Als Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) gehört es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System der Schweiz. Es hat seinen Hauptsitz im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne im Kanton Waadt. Zwei der vier öffentlich-rechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts befinden sich in Luzern (früher Eidgenössisches Versicherungsgericht als organisatorisch selbständige Sozialversicherungsabteilung des Bundesgerichts). Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Bundesrichter; der amtierende Bundesgerichtspräsident ist Yves Donzallaz. Das Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz über Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich (Einwohner–Einwohner), im öffentlich-rechtlichen Bereich (Einwohner–Staat), im strafrechtlichen Bereich (Staat–Einwohner), aber auch bei Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund. Entscheide im Bereich Menschenrechtsverletzung können dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zur Beurteilung unterbreitet werden. Das Bundesgericht prüft auf Beschwerde von Betroffenen, ob das Recht beim angefochtenen Entscheid richtig angewendet wurde. Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei. Es schützt die Rechte des Einwohners, die er gemäss der Bundesverfassung hat. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen dessen Grundsätze. Das Verfahren vor Bundesgericht findet auf dem schriftlichen Weg statt. Eine Gerichtsverhandlung mit Anhörung von Parteien und Zeugen oder Plädoyers der Anwälte gibt es nicht. Vielmehr stützt sich das Bundesgericht für sein Urteil auf den Sachverhalt, wie er von den Vorinstanzen festgestellt wurde, ausser dieser sei besonders fehlerhaft. Die Urteile werden meist auf dem Zirkulationsweg gefällt. Stimmen alle beteiligten Richter dem Urteilsvorschlag des Instruktionsrichters zu, ist der Fall so entschieden. Sonst kommt es zu einer öffentlichen Urteilsberatung. Kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass ein unteres Gericht nicht korrekt entschieden hat, hebt es den angefochtenen Entscheid auf und schickt ihn gegebenenfalls zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurück. Das Bundesgericht übt neben seiner Tätigkeit als oberstes Rechtsprechungsorgan die administrative Aufsicht über das Bundesstraf-, das Bundesverwaltungs- und das Bundespatentgericht aus.