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Amtsgericht Lichtenberg

Amtsgericht (Berlin)Bauwerk von Paul ThoemerBauwerk von Rudolf MönnichBerlin-Lichtenberg
Amtsgericht lichtenberg berlin
Amtsgericht lichtenberg berlin

Das Amtsgericht Lichtenberg ist ein Amtsgericht in Berlin, das im Vorfeld zur Verleihung des Stadtrechts an die damalige Gemeinde Lichtenberg gebaut wurde. Es ist für den Amtsgerichtsbezirk Berlin-Lichtenberg des Landgerichtes Berlin zuständig, der den Bezirk Lichtenberg und den Bezirk Marzahn-Hellersdorf umfasst. Darüber hinaus ist dem Gericht das Zentrale Grundbucharchiv angegliedert, in dem die alten Grundbuchfolianten und alte Grundakten für den ehemaligen Ostteil Berlins gelagert werden. Das Gebäude ist Teil eines Denkmalkomplexes.

Auszug des Wikipedia-Artikels Amtsgericht Lichtenberg (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz, Berlin Lichtenberg

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Amtsgericht Lichtenberg

Roedeliusplatz 1
10365 Berlin, Lichtenberg
Deutschland
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Amtsgericht lichtenberg berlin
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Ministerium für Staatssicherheit
Ministerium für Staatssicherheit

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), auch Staatssicherheitsdienst, bekannt auch unter dem Kurzwort Stasi, war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zugleich Nachrichtendienst und Geheimpolizei und fungierte als Regierungsinstrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Formal war es innerhalb des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik ein „Ministerium der bewaffneten Organe“. Auch die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), der Auslandsgeheimdienst der DDR, war eine von etwa zwanzig Hauptverwaltungen des MfS. Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet und entwickelte sich zu einem weitverzweigten, personalstarken Überwachungs- und Repressionsapparat, dem im Jahr 1989 etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter und zwischen 110.000 (Ilko-Sascha Kowalczuk) und 189.000 (Helmut Müller-Enbergs) inoffizielle Mitarbeiter (IM) angehörten. Als Motive für die Kooperation ermittelte Müller-Enbergs vor allem politische Ideale. Geld habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt, auch erpresste Zusammenarbeit mit dem DDR-Spitzelapparat sei selten gewesen. Innenpolitisch hatte das als Machtinstrument benutzte MfS Schutzfunktion für staatliche Organe und Personen. Aus der DDR-Bevölkerung gerieten Menschen ins Visier des MfS, wenn Verdacht auf politischen Widerstand gegen die SED, Spionage oder Republikflucht bestand. Methodisch setzte das MfS dabei Observation, Einschüchterung, Inhaftierung sowie die sogenannte Zersetzung gegen Oppositionelle und Regimekritiker („feindlich-negative Personen“) als Mittel ein. In den 1950er Jahren wurde in Stasi-Gefängnissen noch physische Folter angewandt, später wurde mit ausgeklügelten psychologischen Methoden gearbeitet. In den 1980er Jahren bildete die Stasi wiederholt Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen aus. Im Zuge der friedlichen Revolution im Herbst kam es im November 1989 zur Umbenennung des MfS in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), das seine Tätigkeit bereits ab Anfang Dezember infolge des Drucks der Bürgerkomitees einstellte und bis März 1990 vollständig aufgelöst wurde. Für die Erforschung und Verwaltung der schriftlichen Hinterlassenschaft der Behörde war seit 1990 der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zuständig, bis diese Behörde auf den 17. Juni 2021 aufgelöst und ins Bundesarchiv überführt wurde. Das MfS ist der einzige Geheimdienst der deutschen Geschichte, der umfassend aufgedeckt und aufgearbeitet wurde. Mit dem Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ gehörte zum MfS auch eine eigene militärisch-operative Truppe, die 1990 etwa 11.000 Mann umfasste. Neben dem MfS gab es einen weiteren Nachrichtendienst in der DDR, die Militärische Aufklärung der Nationalen Volksarmee mit Sitz in Berlin-Köpenick. Diese wurde – ebenso wie die Grenztruppen und die restliche NVA – durch die Hauptabteilung I (MfS-Militärabwehr oder Verwaltung 2000) des MfS kontrolliert.