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Wiesengebiet Neustädter Moor

Flusssystem HunteGeographie (Wagenfeld)Naturschutzgebiet im Landkreis DiepholzSchutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in EuropaSchutzgebiet der IUCN-Kategorie IV
WiesengebietNeustädterMoor
WiesengebietNeustädterMoor

Das Wiesengebiet Neustädter Moor ist ein Naturschutzgebiet in der niedersächsischen Gemeinde Wagenfeld im Landkreis Diepholz. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 137 ist 155 Hektar groß. Es ist vollständige Bestandteil des FFH-Gebietes „Neustädter Moor“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“. Das Naturschutzgebiet liegt nordöstlich von Wagenfeld und südlich von Freistatt in der Diepholzer Moorniederung. Es grenzt im Osten an die Naturschutzgebiete „Neustädter Moor“, „Neustädter Moor II“ und „Neustädter Moor-Regenerationsgebiet“, mit denen es ein zusammenhängendes Schutzgebiet bildet. Das Naturschutzgebiet „Wiesengebiet Neustädter Moor“ wurde als letztes der vier Schutzgebiete ausgewiesen. Es dient als Pufferzone für das angrenzende Hochmoorgebiet. Gleichzeitig ist es Lebensraum für schutzbedürftige Pflanzen- und Tierarten, darunter insbesondere auch Wiesenvögel. Das Gebiet ist geprägt von einem Wechsel von genutzten und ungenutzten Flächen, wobei die genutzten Flächen überwiegend Grünland sind. Das Naturschutzgebiet wird über den Moorkanal zur Flöthe und Wagenfelder Aue, die etwas oberhalb von Barnstorf in die Hunte mündet, entwässert. Das Gebiet steht seit dem 9. März 1989 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Diepholz.

Auszug des Wikipedia-Artikels Wiesengebiet Neustädter Moor (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Wiesengebiet Neustädter Moor
Am Tränkwall,

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Am Tränkwall
49419 (Wagenfeld)
Niedersachsen, Deutschland
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WiesengebietNeustädterMoor
WiesengebietNeustädterMoor
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In der Umgebung

Neustädter Moor II
Neustädter Moor II

Das Neustädter Moor II ist ein Naturschutzgebiet in der niedersächsischen Gemeinde Wagenfeld im Landkreis Diepholz. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 057 ist 375 Hektar groß. Es ist nahezu vollständig Bestandteil des FFH-Gebietes „Neustädter Moor“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“. Das Naturschutzgebiet liegt nordöstlich von Wagenfeld und südlich von Freistatt in der Diepholzer Moorniederung. Es grenzt im Süden an das Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“, im Norden an das Naturschutzgebiet „Neustädter Moor-Regenerationsgebiet“ und im Westen an das Naturschutzgebiet „Wiesengebiet Neustädter Moor“. Die vier Naturschutzgebiete bilden ein zusammenhängendes Schutzgebiet. Das Naturschutzgebiet „Neustädter Moor II“ wurde als zweites der vier Schutzgebiete ausgewiesen. Es stellt einen Teil eines Hochmoorgebietes unter Schutz, das durch Torfabbau verändert wurde. Der Torfabbau wurde mittlerweile eingestellt und das Gebiet renaturiert. Der Handtorfstich für die Eigenversorgung bleibt unter Auflagen genehmigt. Im Südosten befindet sich am Rand des Naturschutzgebietes ein öffentlich zugängiger 12 Meter hoher Aussichtsturm, der einen Überblick über die Moorlandschaft bietet und zur Beobachtung insbesondere von Vögeln genutzt werden kann. Im Bereich des Aussichtsturmes gibt es mehrere Wanderwege, die zum Teil am Rand des Naturschutzgebietes verlaufen.Das Naturschutzgebiet wird in zwei Richtungen entwässert, zur Wagenfelder Aue, die etwas oberhalb von Barnstorf in die Hunte, und zur Große Aue, die etwas oberhalb von Nienburg in die Weser mündet. Das Gebiet steht seit dem 7. August 1980 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Diepholz.

Neustädter Moor-Regenerationsgebiet
Neustädter Moor-Regenerationsgebiet

Das Neustädter Moor-Regenerationsgebiet ist ein Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Gemeinden Varrel und Wehrbleck in der Samtgemeinde Kirchdorf und der Gemeinde Wagenfeld im Landkreis Diepholz. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 066 ist 710 Hektar groß. Es ist vollständig Bestandteil des FFH-Gebietes „Neustädter Moor“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“. Das Naturschutzgebiet liegt südlich von Freistatt und nordöstlich von Wagenfeld in der Diepholzer Moorniederung. Es grenzt im Süden an das Naturschutzgebiet „Neustädter Moor II“ und im Westen an das Naturschutzgebiet „Wiesengebiet Neustädter Moor“. Zusammen mit dem weiter südlich liegenden Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“ bilden die Naturschutzgebiete ein zusammenhängendes Schutzgebiet. Das Naturschutzgebiet „Neustädter Moor-Regenerationsgebiet“ wurde als drittes der vier Schutzgebiete ausgewiesen. Es ist das größte Teilgebiet. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung fand noch industrieller Torfabbau statt. Dieser ist mittlerweile eingestellt und das Gebiet nach der Wiedervernässung der Renaturierung zugeführt. Der Handtorfstich für die Eigenversorgung bleibt unter Auflagen genehmigt. Im Randbereich des Naturschutzgebietes dienen feuchte Grünlandflächen als Pufferzone. Das Gebiet wird in zwei Richtiungen entwässert, im Norden über die Wiete mit Schnatgraben zur Großen Aue, die etwas oberhalb von Nienburg in die Weser mündet, im Süden zum einen zur Großen Aue und zur Wagenfelder Aue, die etwas oberhalb von Barnstorf in die Hunte mündet. Das Gebiet steht seit dem 31. Dezember 1983 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Diepholz.