Zunft zur Schneidern
Die Zunft zur Schneidern (früher Gesellschaft zum Möhren und Zunft zum Mohren) ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte in der Stadt Bern und durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Zunftrecht zur Schneidern besitzen. Die Gesellschaft zum Möhren erscheint in den Quellen erstmals im Jahr 1383 und umfasste die Schneider, Tuchhändler und Tuchscherer. Seit 2014 wurde die Zunft wegen ihres Namens, Wappens und Hauszeichens eines dunkelhäutigen «Mohren» kritisiert. Per 2023 benannte das Grosse Bott (Legislative) die Zunft in «Zunft zur Schneidern», um klar zu machen, dass die Zunft Diskriminierung ablehne.
Auszug des Wikipedia-Artikels Zunft zur Schneidern (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).Zunft zur Schneidern
Kramgasse, Bern
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Kramgasse
3011 Bern (Stadtteil I)
Bern, Schweiz
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