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Wallfahrtskirche Birenbach

Barockbauwerk im Landkreis GöppingenBarocke KircheBirenbachDisposition einer OrgelErbaut in den 1690er Jahren
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Birenbach 01
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Die barocke Wallfahrtskirche „Zur schmerzhaften Mutter Gottes“ befindet sich auf einer natürlichen Anhöhe am östlichen Rand des Schurwaldes in der Gemeinde Birenbach (Baden-Württemberg). In der Wallfahrtskirche werden die katholischen Gottesdienste der Gemeinde abgehalten. Schon seit dem Bau der ersten Kirche gehört sie und damit die katholischen Gläubigen Birenbachs zur Pfarrei Wäschenbeuren. Das Kleinod ist ein besonderes Beispiel für den Baustil des Bauernbarock im süddeutschen Raum. Bereits seit dem Jahr 1499 ist eine Wallfahrt nach Birenbach nachgewiesen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Wallfahrtskirche Birenbach (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Wallfahrtskirche Birenbach
Kirchstraße, Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.747473 ° E 9.663403 °
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Adresse

Wallfahrtskirche zur Schmerzhaften Muttergottes

Kirchstraße 8
73102 Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
Baden-Württemberg, Deutschland
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Birenbach 01
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In der Umgebung

Gemeindeverwaltungsverband „Östlicher Schurwald“

Der Gemeindeverwaltungsverband „Östlicher Schurwald“ ist ein Gemeindeverwaltungsverband (GVV) im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg. Mitglieder des Verbandes sind die Gemeinden Adelberg, Birenbach, Börtlingen und Rechberghausen; der Sitz des Verbandes ist Rechberghausen. Zur Erledigung von Angelegenheiten und Aufgaben, deren gemeinschaftliche Regelung oder Durchführung wirtschaftlich, administrativ oder kommunalpolitisch zweckmäßig ist, schlossen sich 1971/1972 die Gemeinden Adelberg, Birenbach, Börtlingen und Rechberghausen im Wege einer freiwilligen Vereinbarung zum Gemeindeverwaltungsverband „Östlicher Schurwald“ zusammen. Dieser Gemeindeverwaltungsverband erledigt für die beteiligten Gemeinden folgende Aufgaben: Gesetzliche Erledigungsaufgaben: die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus, die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung, die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte.Weitere Erledigungsaufgaben: die Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Mitgliedsgemeinden (Besoldungs-, Vergütungs- und Beihilfeberechnungen), die Verlegung eines gemeinsamen Amtsblatts, die Aufgaben der Ortspolizeibehörde auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts.Anstelle der Mitgliedsgemeinden erfüllt der Verband in eigener Zuständigkeit folgende Aufgaben (Erfüllungsaufgaben): die vorbereitende Bauplanung, die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen, die Aufgaben des Schulträgers für die Hauptschule und Realschule im Sinne des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, die Aufgabe des Gutachterausschusses nach dem Bundesbaugesetz.Hauptorgan des Verbandes ist die Verbandsversammlung, die aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden und je vier weiteren Vertretern einer jeden Mitgliedsgemeinde besteht. Neben der Verbandsversammlung besteht ein Verwaltungsrat. Der Verbandsvorsitzende wird aus der Reihe der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden gewählt. Der Gemeindeverwaltungsverband ist nach dem Schurwald benannt.