Der Büdinger Wald ist eine Waldlandschaft bzw. ein Naturraum am rechten Rand des mittleren Kinzigtales in Hessen. Unterbrochen von Straßen oder Flüssen schließen sich im Norden, Osten und Süden (Spessart) weitere ausgedehnte Wälder an. Der nordwestliche kleinere Teil gehört politisch zum Wetteraukreis, der größere südöstliche zum Main-Kinzig-Kreis; historisch-politisch gehörte das Gebiet zur Wetterau.
Der Büdinger Wald hat außer der Namengebung nur wenig mit Büdingen zu tun, historisch war er als Reichswald ein Zubehör der königlichen Pfalz Gelnhausen. Er ist allerdings schon im Mittelalter als ein Reichslehen an die Burggrafen von Gelnhausen (und spätestens zwischen 1461 und 1511 an Ludwig II., Graf von Ysenburg, Herr von Büdingen und Birstein) und nach über 300 Jahren unter der Verwaltung (1812, nach der Allodifizierung, die Echtheit der Allodifizierungsurkunde ist allerdings umstritten) in das Eigentum der Grafen zu Ysenburg und Büdingen bzw. ihrer Speziallinien (Nebenlinien) gelangt. Grundbuchlicher Eigentümer ist seit 2006 die Forstgesellschaft Constantia Forst GmbH.
Die Büdinger Grafen (seit 1725 drei Speziallinien: in Büdingen, in Meerholz und in Wächtersbach) waren zur Zeit des alten deutschen Reiches Mitglieder im Wetterauer Grafenverein und nach dessen Auflösung nach 1803 im 19. Jahrhundert Standesherren zwischen 1806 und 1813 im Fürstentum Isenburg und ab 1816 in den beiden Staaten des Deutschen Bundes unter den Großherzögen von Hessen-Darmstadt und den Kurfürsten von Hessen-Kassel (nach der Vereinigung - Annexion - Kurhessens mit Preußen, ab 1868 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau) und den preußischen Königen.
Nach der Staatsumwälzung 1918/19 (infolge der Novemberrevolution), verblieb der nordwestliche Teil im Kreis Büdingen (Provinz Oberhessen des Volksstaates Hessen) und der südöstliche Teil im Kreis Gelnhausen (Provinz Hessen-Nassau des Freistaates Preußen) bis 1944 und nach der Auflösung dieser Provinz ab 1. Juli 1944 zur preußischen Provinz Nassau (Anpassung an die Struktur der Reichsverteidigungsbezirke); die Kreiszugehörigkeit änderte sich auch nach der Bildung von Groß-Hessen am 18. September 1945 und Hessen (1946) als neuem Staat in der US-Besatzungszone nicht (das Besatzungsstatut endete erst am 5. Mai 1955). Die Kreiszugehörigkeit blieb bis zur Gemeindegebietsreform 1972/74 unverändert, danach ist der Kreis Büdingen im Wetteraukreis und der Kreis Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis aufgegangen.