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Cité de l’Ill

Baugruppe (Städtebau) in EuropaBaugruppe (Städtebau) in FrankreichGroßsiedlungOrt an der Ill (Elsass)Stadtteil in Straßburg
Tour schwab
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Die Cité de l’Ill ist eine Großwohnsiedlung in Straßburg im Elsass. Sie ist Teil des Viertels La Robertsau. Die Cité de l’Ill hat etwa 6500 Einwohner. Sie liegt auf einer Höhe von 145 m über dem Meeresspiegel in einem Mäander der Ill. Die Cité de l’Ill wurde ab 1957 durch die seitens der Stadt geleiteten Sozialwohnbaugesellschaft Habitation Moderne errichtet. In der ersten Phase bis circa 1962 wurden 46 Gebäude mit etwa 1500 Wohnungen gebaut, darunter die 17-stöckige Tour Schwab und die 12-stöckigeTour Kah. Dazu kamen einige Geschäfte, eine Grundschule, die katholische Kirche Sainte-Bernadette 1965 und die protestantische Kirche 1967. In einer zweiten Phase wurden 1970 sechs Gebäude mit 140 Wohnungen und ein Alterswohnheim mit 49 Wohneinheiten gebaut.

Auszug des Wikipedia-Artikels Cité de l’Ill (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Cité de l’Ill
Rue de la Doller, Straßburg Cité de l'Ill

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.614683 ° E 7.77317 °
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Adresse

Rue de la Doller 15
67081 Straßburg, Cité de l'Ill
Großer Osten, Frankreich
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Tour schwab
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In der Umgebung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von Belarus, Russland und der Vatikanstadt sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschließlich der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. Präsident des Gerichtshofs ist seit dem 18. Mai 2020 der isländische Richter Róbert Ragnar Spanó. Während der EGMR nach seiner Gründung im Jahre 1959 nur mit eingeschränkten Befugnissen im Rahmen des Schutzsystems der EMRK ausgestattet war und seine Bedeutung deshalb vergleichsweise gering blieb, hat er spätestens seit seiner grundlegenden Reform im Jahre 1998 enorm an Einfluss gewonnen. Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche Urteile erlassen, die nicht unerheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und in der Öffentlichkeit ein breites Echo gefunden haben. Gleichzeitig sieht er sich mit einer ständig steigenden Zahl von Beschwerden konfrontiert, die zu einer chronischen Überlastung geführt haben. In jüngster Zeit wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um dieses Problems Herr zu werden, etwa die Verabschiedung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK, das insbesondere die Ablehnung von Beschwerden erleichtert.