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Verwaltungsgericht Ansbach

Gegründet 1946Organisation (Ansbach)Verwaltungsgericht (Bayern)
Ansbach, Promenade 24 003
Ansbach, Promenade 24 003

Das Verwaltungsgericht Ansbach ist ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es wurde 1946 gegründet und ist eines von sechs Verwaltungsgerichten (VG) im Freistaat Bayern.

Auszug des Wikipedia-Artikels Verwaltungsgericht Ansbach (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Verwaltungsgericht Ansbach
Johann-Sebastian-Bach-Platz,

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Breitengrad Längengrad
N 49.30182 ° E 10.57616 °
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Adresse

Johann-Sebastian-Bach-Platz (Karl-Burkhardt-Platz)

Johann-Sebastian-Bach-Platz
91522 , Kammerforst
Bayern, Deutschland
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Ansbach, Promenade 24 003
Ansbach, Promenade 24 003
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In der Umgebung

Schwarzer Bock (Ansbach)
Schwarzer Bock (Ansbach)

Das Haus Schwarzer Bock ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Ansbach (Bayern), zwischen der Residenz Ansbach, der ehemaligen markgräflichen Kanzlei und der Hofkirche im Machtzentrum der früheren Markgrafen von Ansbach gelegen. Unter Aktennummer D-5-61-000-334 in der Denkmalliste für Ansbach erfasst. Das Gebäude ist das einzige Haus mit der für Ansbach typischen schlichten bürgerlichen Rokokofassade, welches noch an der ehemaligen Stadtmauer erhalten ist und durchgehend als Gastbetrieb geführt wurde. Als eines der wenigen Häuser in Ansbach hat der Schwarze Bock direkten Zugang zur Markgrafenquelle, einer frühen Wasserversorgung Ansbachs. Der Schwarze Bock ist an den Zweig Kaltenklinger Röhrenfahrt angeschlossen, der das Quellgebiet im Bereich des heutigen Klinikum Ansbach hat. Während früher die historische Altstadt mit Wasser aus den Ausläufern der Frankenhöhe zum Zweck der Brauch- wie Trinkwassernutzung versorgt wurde, dient das Wasser heute weitestgehend als Brauchwasser oder im Fall des Hotel Schwarzen Bock für die Forellenbecken wegen der geringen Belastung mit Zusatzstoffen. Die Wasserleitungen werden heute vom Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger des Markgraftum Brandenburg-Ansbach in Stand gehalten. Die Wasserversorgung wurde durch eine einmalige Zahlung an die Kasse des Markgrafentums abgeleistet, deren Gegenwert in etwa dem eines Einfamilienhauses zur damaligen Zeit entsprach, heute verlangt der Freistaat jährliche Gebühren.