Mit der Bezeichnung Meißner und Meißner Vorland wurden mehrere Flächen auf und um den höchsten Berg im nordöstlichen Hessen als ein Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet in das länderübergreifende Netz besonderer Schutzgebiete Natura 2000 integriert. Natura 2000 hat den Erhalt der biologischen Vielfalt zum Ziel und soll dem anhaltenden Rückgang von wildlebenden Arten und ihrer natürlichen Lebensräume entgegenwirken. Die rechtlichen Grundlagen für das Schutzgebietssystem bilden die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union.
Begründet wurde die Schutzwürdigkeit des Meißners und seines Vorlands mit der außergewöhnlichen Vielfalt der Landschaft, die einen großflächig zusammenhängenden Lebensraumkomplex aus verschiedenartigen Wäldern, extensiv genutztem Grünland, naturnahen Fließgewässern und verschiedenen Sonderstandorten, wie Blockhalden, Felsen und Moore besitzt. Die in dem Gebiet vorkommenden edellaubholzreichen Blockschuttwälder, mit ihren seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, werden als von „nationaler Bedeutung“ angesehen. Schutzwürdig aus kulturhistorischer Sicht sind ebenfalls die stellenweise kleinräumig parzellierten Kalkmagerrasen und Magerwiesen, die als Überbleibsel einer historischen Landnutzungsform erhalten geblieben sind und die Kultplätze der Frau Holle, um die sich Sagen und Mythen ranken sowie die Relikte des Braunkohlebergbaus, der zu den ältesten seiner Art in Deutschland gehört.