Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA; englisch Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) ist eine Behörde der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel. Die Agentur hat die Arbeit im Januar 2006 aufgenommen. Sie unterliegt der Kontrolle der Europäischen Kommission und erstattet regelmäßig über die Durchführung der ihr anvertrauten Programme Bericht. Die EACEA ist eine der Exekutivagenturen der EU. Diese nehmen unter den EU-Agenturen eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Europäischen Kommission gegründet und sind mit der Verwaltung bestimmter Programme beauftragt. Dabei sind sie nicht auf Dauer, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet und im Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission der Europäischen Kommission gleichgestellt. Im Unterschied zu den anderen EU-Agenturen müssen sie in Brüssel oder Luxemburg angesiedelt sein. Rechtsgrundlage für diese Exekutivagentur sind die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 vom 19. Dezember 2002 sowie der Beschluss der Kommission 2005/56/EG vom 14. Januar 2005. Der Beschluss wurde durch die Beschlüsse 2009/336/EG und 2013/776/EU fortgeschrieben.
Auszug des Wikipedia-Artikels Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
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