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Kirche Barver

BarverErbaut in den 1520er JahrenKirchengebäude des Kirchenkreises Grafschaft DiepholzKirchengebäude im Landkreis DiepholzKirchengebäude in Europa
Saalkirche in Niedersachsen
Kirche Barver II
Kirche Barver II

Die Kirche zu Barver befindet sich am Kirchweg 337 in Barver, Kreis Diepholz. Sie zählt zum Kirchenkreis Grafschaft Diepholz. Im Jahr 1525 erteilte Friedrich I. von Diepholz der Bauerschaft die Erlaubnis zum Bau einer Kapelle und zur Anstellung eines eigenen Kaplans. 1528 führte Friedrich die Reformation ein. Errichtet wurde ein einschiffiger, verputzter Saalbau mit fünf Fensterachsen. 1535 erhielt die Kapelle das Taufrecht. Die Kirche wurde unter einem Satteldach mit einem Dachreiter erbaut. Ein neuer Putz wurde um 1950 aufgelegt. Die Kirche ist kein Baudenkmal im rechtlichen Sinne und wird beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege unter der ID 34426873 (Nichtdenkmal) geführt.

Auszug des Wikipedia-Artikels Kirche Barver (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Kirche Barver
Kirchweg, Samtgemeinde Rehden

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Breitengrad Längengrad
N 52.621037 ° E 8.595532 °
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Adresse

Kirche Barver

Kirchweg 337
49453 Samtgemeinde Rehden
Niedersachsen, Deutschland
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Kirche Barver II
Kirche Barver II
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In der Umgebung

Neustädter Moor-Regenerationsgebiet
Neustädter Moor-Regenerationsgebiet

Das Neustädter Moor-Regenerationsgebiet ist ein Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Gemeinden Varrel und Wehrbleck in der Samtgemeinde Kirchdorf und der Gemeinde Wagenfeld im Landkreis Diepholz. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 066 ist 710 Hektar groß. Es ist vollständig Bestandteil des FFH-Gebietes „Neustädter Moor“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“. Das Naturschutzgebiet liegt südlich von Freistatt und nordöstlich von Wagenfeld in der Diepholzer Moorniederung. Es grenzt im Süden an das Naturschutzgebiet „Neustädter Moor II“ und im Westen an das Naturschutzgebiet „Wiesengebiet Neustädter Moor“. Zusammen mit dem weiter südlich liegenden Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“ bilden die Naturschutzgebiete ein zusammenhängendes Schutzgebiet. Das Naturschutzgebiet „Neustädter Moor-Regenerationsgebiet“ wurde als drittes der vier Schutzgebiete ausgewiesen. Es ist das größte Teilgebiet. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung fand noch industrieller Torfabbau statt. Dieser ist mittlerweile eingestellt und das Gebiet nach der Wiedervernässung der Renaturierung zugeführt. Der Handtorfstich für die Eigenversorgung bleibt unter Auflagen genehmigt. Im Randbereich des Naturschutzgebietes dienen feuchte Grünlandflächen als Pufferzone. Das Gebiet wird in zwei Richtiungen entwässert, im Norden über die Wiete mit Schnatgraben zur Großen Aue, die etwas oberhalb von Nienburg in die Weser mündet, im Süden zum einen zur Großen Aue und zur Wagenfelder Aue, die etwas oberhalb von Barnstorf in die Hunte mündet. Das Gebiet steht seit dem 31. Dezember 1983 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Diepholz.