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Landschaftsschutzgebiet Siek- und Haferbachtal

Landschaftsschutzgebiet in Lage
Lage 2020 05 31 LSG Siek und Haferbachtal (DSC02579)
Lage 2020 05 31 LSG Siek und Haferbachtal (DSC02579)

Das Landschaftsschutzgebiet Siek- und Haferbachtal mit 31,1 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet Lage westlich und nördlich von Kachtenhausen. Es wurde 2006 mit dem Landschaftsplan Lage durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Schutzgebiet wird durch Siedlungsbereich in drei Teilflächen geteilt, wobei die Bundesstraße 66 durchs Gebiet verläuft.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Siek- und Haferbachtal (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Landschaftsschutzgebiet Siek- und Haferbachtal
Langer Kamp,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.990893 ° E 8.745178 °
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Adresse

Langer Kamp

Langer Kamp
32791
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Lage 2020 05 31 LSG Siek und Haferbachtal (DSC02579)
Lage 2020 05 31 LSG Siek und Haferbachtal (DSC02579)
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Siekbachtal östlich Grester Feld

Das Landschaftsschutzgebiet Siekbachtal östlich Grester Feld mit etwa 5,8 ha Flächengröße liegt im Ortsteil Greste des Gemeindegebietes von Leopoldshöhe. Es wurde 2001 mit dem Landschaftsplan Nr. 2 Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Südlich grenzt direkt das Stadtgebiet von Lage an. Das LSG umfasst Grünlandtalbereiche mit dem stark mäandrierenden und naturnahen Siekbach (Zufluss des Haferbachs), wobei der Bach selbst teils im Stadtgebiet von Lage liegt. Am Siekbach stehen Ufergehölze mit Weiden und Kopfweiden. Bauernhöfe und Einzelbauten grenzen teils direkt an. Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und Artenschutz in einem durch Siedlungsbereiche, Streubebauung und Verkehr stark beanspruchten und z.T. beeinträchtigten Raum,“ „zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,“ „zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen prägenden Tälern, naturnahen Waldbeständen, geomorphologischen Ausprägungen und gliedernden und belebenden Elementen,“ „zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes für die Erholung.“ Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 2 Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord. Detmold 2001 (Online [PDF]). Landschaftsschutzgebiet Siekbachtal östlich Grester Feld in der World Database on Protected Areas (englisch)