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Jüdenstraße 4

Bauwerk in Lutherstadt WittenbergErbaut im 15. JahrhundertErbaut im 19. JahrhundertKulturdenkmal in Lutherstadt WittenbergWohn- und Geschäftshaus im Landkreis Wittenberg
Jüdenstraße 4 in Wittenberg
Jüdenstraße 4 in Wittenberg

Die Jüdenstraße 4 ist ein denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus in der Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Auszug des Wikipedia-Artikels Jüdenstraße 4 (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Jüdenstraße 4
Jüdenstraße,

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Breitengrad Längengrad
N 51.86718 ° E 12.64477 °
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Adresse

Jüdenstraße 4
06886 , Altstadt (Wittenberg)
Sachsen-Anhalt, Deutschland
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Jüdenstraße 4 in Wittenberg
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In der Umgebung

„Judensau“-Relief an der Stadtkirche Lutherstadt Wittenberg
„Judensau“-Relief an der Stadtkirche Lutherstadt Wittenberg

Das „Judensau“-Relief an der Stadtkirche Lutherstadt Wittenberg ist ein um 1290 entstandenes Schandmal. Es zeigt als Juden markierte Figuren im intimen Kontakt mit einer Sau, um Christen vor angeblichen Verhaltensweisen von Juden zu warnen und das Judentum zu verleumden. Es gehört zu den etwa 40 erhaltenen Skulpturen einer sogenannten Judensau, die seit 1230 in und an Kirchengebäuden vor allem im deutschen Sprachraum angebracht wurden und den Antijudaismus des damaligen Christentums veranschaulichen. Mit seiner Schmähschrift Vom Schem Hamphoras (1543) machte Martin Luther dieses Exemplar weithin bekannt. Er benutzte es, um den hebräischen Ausdruck Ha-Schem Ha-Mephorasch („der unvergleichliche Name“) zu verhöhnen, mit dem das rabbinische Judentum seit der Antike den Gottesnamen JHWH umschrieb. Folglich erhielt das Relief 1570 die Überschrift Rabini Schem HaMphoras. Deshalb wird es auch als Luthersau bezeichnet. Ab 1983 dachte man in der Stadtkirchengemeinde über den Umgang damit nach. 1988 ließ der Gemeinderat eine Bodenplatte darunter legen, deren Inschrift den christlichen Judenhass selbstkritisch als Wegbereitung des Holocaust benennen soll. Seit 2016 fordern verschiedene Personen und Gruppen, das Relief abzunehmen und in einen musealen Kontext zu verlegen. Mehrere Gerichtsurteile wiesen eine Zivilklage von 2018 gegen die Stadtkirchengemeinde zurück. Der laufende Prozess verstärkte eine bundesweite Debatte zum Umgang mit solchen Skulpturen und die Bemühungen um Aufklärung zu ihrer Geschichte und Rezeption.