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St. Michael (Beiertheim)

Bauwerk der Moderne in KarlsruheBeiertheim-BulachErbaut in den 1960er JahrenKirchengebäude der ModerneKirchengebäude im Erzbistum Freiburg
Kirchengebäude in EuropaKirchengebäude in KarlsruheKulturdenkmal in KarlsruheMichaeliskircheSaalkirche in Baden-Württemberg
St. Michael Kirche Beiertheim panoramio
St. Michael Kirche Beiertheim panoramio

Die römisch-katholische Pfarrkirche St. Michael steht im Ortsteil Beiertheim des Stadtteils Beiertheim-Bulach in der kreisfreien Stadt Karlsruhe in Baden-Württemberg. Das Bauwerk ist beim Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg als Baudenkmal eingetragen. Die Kirchengemeinde gehört zum Dekanat Karlsruhe im Erzbistum Freiburg.

Auszug des Wikipedia-Artikels St. Michael (Beiertheim) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

St. Michael (Beiertheim)
Gebhardstraße, Karlsruhe Beiertheim-Bulach

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.994464 ° E 8.38952 °
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Adresse

St. Michael

Gebhardstraße 44
76135 Karlsruhe, Beiertheim-Bulach
Baden-Württemberg, Deutschland
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Webseite
ka.stadtwiki.net

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St. Michael Kirche Beiertheim panoramio
St. Michael Kirche Beiertheim panoramio
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In der Umgebung

Beiertheim-Bulach
Beiertheim-Bulach

Beiertheim-Bulach ist ein Stadtteil Karlsruhes, der zwischen der Ebertstraße, dem Hofgut Scheibenhardt, Oberreut und Weiherfeld-Dammerstock liegt. Er besteht aus den ehemals selbstständigen Ortsteilen Beiertheim und Bulach, die durch die Alb getrennt sind. Beiertheim wurde erstmals 1110 in einer Urkunde als „Burdam“ oder „Burtan“ erwähnt. Wahrscheinlich kommt der Name von „Bur“ = Hütte und „tan“ = Schlupfwinkel oder Wald und war ein Schlupfwinkel für Bauern und Hirten. Eine andere Theorie besagt, dass sich der Name von „Buar“ ableitet, was „Rindviehort“ bedeutet. Der Ort wurde vom Graf von Hohenberg gegründet. Bulach wurde erstmals als Mühle in einer Urkunde vom 18. Mai 1193 als „Bulande“ erwähnt. Der Name leitet sich entweder von „Bu“ = Buchen und „lach“ = feuchter, sumpfiger Boden ab oder von „bu“ = Kuh und „loc“ = Ort. Schon im Mittelalter hatten beide Dörfer ein gemeinsames Gericht und einen gemeinsamen Schultheiß. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich im Ort eine Wäschereiindustrie, die bis nach dem Zweiten Weltkrieg Bestand hatte. Das Dorf war finanziell gut ausgestattet, da es immer wieder Land an die expandierende Stadt Karlsruhe verkaufte. Früher war die Gemeinde um einiges größer. Beiertheim wurde am 1. Januar 1907 nach Karlsruhe eingemeindet, Bulach folgte am 1. April 1929. Heute befinden sich im Ort u. a. das Stephanienbad (heute Paul-Gerhardt-Kirche), das Hofgut Scheibenhardt, sowie die katholischen Kirchen St. Cyriakus und St. Michael mit dem Beiertheimer Altar von Hans Wydyz.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Abkürzung GBA) ist in der Bundesrepublik Deutschland die Staatsanwaltschaft des Bundes und nimmt Aufgaben neben den Staatsanwaltschaften der Länder wahr. Die vom Generalbundesanwalt geleitete Behörde trägt den gleichen Namen; in der Fachliteratur und in der Umgangssprache wird sie auch als Bundesanwaltschaft bezeichnet. Seit 2015 ist Peter Frank Leiter der Behörde.Ihm sind ein Stellvertretender Generalbundesanwalt sowie mehrere Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof zugeordnet. Er verfügt über circa 300 Mitarbeiter, von denen etwa 110 dauerhaft als Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte bzw. Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof tätig sind. Darüber hinaus unterstützen 50 vorübergehend abgeordnete Staatsanwälte oder Richter aus den Ländern den GBA.Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter. Er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (BMJ). Der Generalbundesanwalt vertritt grundsätzlich die Anklage in allen Strafverfahren, die vor den Bundesgerichtshof kommen. Er hat außerdem eine Sonderzuständigkeit für eine Reihe von Staatsschutzdelikten, die gegen den Bund gerichtet sind oder in denen die mutmaßlichen Täter grenzüberschreitend handeln. Zudem hat er die alleinige Zuständigkeit für die Verfolgung von Verbrechen des Völkerstrafrechts.