Truppendienstgericht Süd
Das Truppendienstgericht Süd (TDG Süd) mit Sitz in München ist ein Bundesgericht (Deutschland) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Das Truppendienstgericht ist als Wehrdienstgericht für die Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und für Entscheidungen in Wehrbeschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) zuständig. Auf Grund des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 2 WDO hat das BMVg die Errichtung zweier Truppendienstgerichte (Nord und Süd) mit insgesamt 22 Kammern – davon derzeit zwei unbesetzte Leerkammern – verordnet (ErrV; TrDGV_2020). Im Zuge dieser Neuordnung sind die bisher zum Gericht gehörenden Kammern in Kassel und Regensburg ab 1. Juli 2006 und in Karlsruhe ab dem 1. September 2012 entfallen. Das Truppendienstgericht Süd ist zuständig für die Dienststellen mit Sitz in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, im Regierungsbezirk Köln, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Thüringen; es ist ferner zuständig für Truppenteile und Dienststellen, die sich im Ausland befinden. Die Kammern des Truppendienstgerichts Süd sind: die 1., 2., 7., 8., 9. und 10. Kammer in München die 3. und 4. Kammer in Koblenz die 5. und 6. Kammer in Erfurt die 11. Kammer in PotsdamZum Stichtag 31. Dezember 2018 gab es insgesamt 14 Berufsrichter an den beiden Truppendienstgerichten; pro Kammer ein Berufsrichter.
Auszug des Wikipedia-Artikels Truppendienstgericht Süd (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).Truppendienstgericht Süd
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Adresse
Bundeswehrverwaltungszentrum
Dachauer Straße 128
80637 München, Neuhausen-Nymphenburg
Bayern, Deutschland
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