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Geschützter Landschaftsbestandteil 2 Schwarzerlengruppen (Nuhnetal)

Geschützter Landschaftsbestandteil in Hallenberg

Der Geschützte Landschaftsbestandteil 2 Schwarzerlengruppen (Nuhnetal) mit liegt südöstlich von Hallenberg im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2004 bei der Aufstellung des Landschaftsplans Hallenberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. Der LB liegt mitten im Naturschutzgebiet Nuhnewiesen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Geschützter Landschaftsbestandteil 2 Schwarzerlengruppen (Nuhnetal) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Geschützter Landschaftsbestandteil 2 Schwarzerlengruppen (Nuhnetal)
K 55,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.104288 ° E 8.675129 °
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Adresse

K 55
59969
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Grünland südwestlich Braunshausen

Das Landschaftsschutzgebiet Grünland südwestlich Braunshausen mit 234,9 ha Größe liegt südwestlich von Braunshausen im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Grünland südwestlich Braunshausen wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Grünland südwestlich Braunshausen zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Ackerland oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde. Im LSG brütet der Neuntöter.