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Aichwald (Landschaftsschutzgebiet)

Geographie (Aichwald)Landschaftsschutzgebiet im Landkreis EsslingenSchurwaldSchutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in EuropaSchutzgebiet der IUCN-Kategorie V
Bärlauch am Bach 1
Bärlauch am Bach 1

Aichwald ist ein Landschaftsschutzgebiet (Schutzgebietsnummer 1.16.007) im Landkreis Esslingen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Aichwald (Landschaftsschutzgebiet) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Aichwald (Landschaftsschutzgebiet)
Schachentalweg, Aichwald

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.7659509925 ° E 9.3809342253351 °
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Adresse

Schachentalweg

Schachentalweg
73773 Aichwald
Baden-Württemberg, Deutschland
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Bärlauch am Bach 1
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In der Umgebung

Gesamtanlage Strümpfelbach
Gesamtanlage Strümpfelbach

Die Gesamtanlage Strümpfelbach in Strümpfelbach, einem Ortsteil der Stadt Weinstadt im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, spiegelt in ihrer historischen Ortsstruktur und Ortsgestalt die Jahrhunderte alte Bedeutung des Dorfes als Weinbauort wider. Neben der markanten Einbettung in die umgebende, von Wein- und Obstbau geprägten Kulturlandschaft, sind als besonderes Charakteristikum des Dorfes die in vielen Fällen auf die Blütezeit des Weinbaus zurückgehenden und somit zwischen 1550 und 1620 erbauten Weingärtnerhäuser zu bezeichnen, womit sich Strümpfelbach heute als ein landesweit überragendes und vielfach gewürdigtes Ensemble darstellt. Strümpfelbach liegt am Südrand des östlichen Neckarbeckens in einem Seitental der Rems. Durch den kerbtalartig eingetieften Talraum fließt der namensgebende Strümpfelbach. Das nach Osten hin kontinuierlich enger werdende Tal ist im Nordosten von Weinbergen und im Südwesten von großflächigen Streuobstbeständen gerahmt. Diese Südwesthänge sind Teil des Schurwaldes, der das Neckar- und Filstal vom Remstal trennt. Der geologisch vorherrschende Keuper bietet ideale Voraussetzungen für den Weinbau. Bereits bei der Erstnennung Strümpfelbachs im Jahr 1265 erwähnt, bildete der Weinbau bis ins frühe 20. Jahrhundert hinein den Haupterwerbszweig der Bevölkerung. Nach § 19 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) Baden-Württemberg können die Gemeinden Gesamtanlagen durch Satzung unter Denkmalschutz stellen. Nicht nur einzelne Kulturdenkmale sind hier geschützt, sondern der ganze Orts- bzw. Stadtkern mit seinem historischen Grundriss, den Straßen und Plätzen, Grün- und Freiflächen sowie der Gesamtheit der historischen Bausubstanz, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Der historische Ortskern von Strümpfelbach ist seit 1985 eine geschützte Gesamtanlage.Teile der Gesamtanlage Strümpfelbach: Altes Rathaus (Strümpfelbach) Hauptstraße 49 (Strümpfelbach)