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Großsteingrab Cismar

Bodendenkmal im Kreis OstholsteinDolmenGroßsteingrab im Kreis OstholsteinGrömitzNordgruppe der Trichterbecherkultur
Großsteingrab Cismar Ansicht von Nordwesten
Großsteingrab Cismar Ansicht von Nordwesten

Das Großsteingrab Cismar ist eine megalithische Grabanlage der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Cismar, einem Ortsteil von Grömitz im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Das Grab trägt die Sprockhoff-Nummer 285. Es wurde 1914 von Friedrich Knorr archäologisch untersucht.

Auszug des Wikipedia-Artikels Großsteingrab Cismar (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Großsteingrab Cismar
Lensahn

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23738 Lensahn
Schleswig-Holstein, Deutschland
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Großsteingrab Cismar Ansicht von Nordwesten
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FFH-Gebiet Buchenwälder südlich Cismar
FFH-Gebiet Buchenwälder südlich Cismar

Das FFH-Gebiet Buchenwälder südlich Cismar ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in der Gemeinde Grömitz. Es besteht aus drei räumlich getrennten Teilgebieten, die sich südlich des Ortsteils Cismar befinden. Es handelt sich um einen Teil des Bornholzes im Nordwesten, der Wildkoppel im Osten und einem Teil des Schmiedeholzes im Süden. Es hat eine Größe von 69 Hektar. Seine größte Ausdehnung liegt mit 1,87 Kilometer in Nordostrichtung. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum „Südost-Oldenburg“ (Landschafts-ID 70206) in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es liegt geologisch in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit. Die höchste Erhebung mit 14 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt im Nordosten des Teilgebietes Schmiedeholz. Der niedrigste Bereich liegt mit 1 Meter über NHN im Süden des Forstes Wildkoppel, siehe auch Karte 1. Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Laubwald bedeckt. Hierbei handelt es sich um einen historischen Waldstandort. Siebzig Prozent der FFH-Gebietsfläche ist mit Buchen bestanden, die 150 Jahre alt sind. Sieben Prozent der Fläche besteht aus über 230 Jahre alten Eichen. Nach der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1893, ist der Wald schon damals ausschließlich mit Laubbäumen bestockt gewesen, siehe Bild 1. Das FFH-Gebiet befindet sich vollständig im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Damit ist sichergestellt, dass die Handlungsgrundsätze der SHLF für Natura-2000-Schutzgebiete zur Anwendung kommen.Das FFH-Gebiet ist von zahlreichen Bächen durchzogen. Das Gebiet gehört zum Wasser- und Bodenverband (WBV) Cismar. Die Entwässerung des FFH-Gebietes erfolgt über den Randkanal östlich von Lensterstrand über ein Dauerschöpfwerk und ein Deichsiel in die Lübecker Bucht. Dieser Randkanal bildet auch die Ostgrenze des Teilgebietes Wildkoppel und ist ein Wasserkörper, der laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einer Berichtspflicht gegenüber der europäischen Umweltagentur in Kopenhagen unterliegt. Es handelt sich um den Wasserkörper Randkanal (Fließgewässer) mit der Kennung DERW_DESH_OG_18_B. Laut Wasserkörpersteckbrief der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist der ökologische Zustand „mäßig“ und der chemische Zustand „nicht gut“. Begründet wird letzteres mit zu hohen Gehalten an Nitraten, Bromierten Diphenylether (BDE), Hg und Hg-Verbindungen. Bis zum Jahre 2028 muss gemäß WRRL für alle Gewässer in der Europäischen Union ein „guter“ ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden.