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Heckenstallerpark

Bauwerk in Sendling-WestparkParkanlage in München
Heckenstallerpark 06
Heckenstallerpark 06

Der Heckenstallerpark ist ein 2017 eröffneter Park mit einer Fläche von 2,75 ha im Münchner Stadtbezirk Sendling-Westpark. Er befindet sich über dem 2015 eröffneten Heckenstallertunnel.

Auszug des Wikipedia-Artikels Heckenstallerpark (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Heckenstallerpark
B 2R, München Mittersendling (Sendling-Westpark)

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.11016 ° E 11.53015 °
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Adresse

B 2R
81369 München, Mittersendling (Sendling-Westpark)
Bayern, Deutschland
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Heckenstallerpark 06
Heckenstallerpark 06
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Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) ist die größte der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Mitglieder sind über 10.000 bayerische Vertragszahnärzte, davon 1800 angestellte Zahnärzte, die in 7000 Praxen tätig sind (Stand: 30. November 2016). Die KZVB vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Zahnärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und der Politik. Außerdem stellt sie die zahnmedizinische Versorgung der mehr als zehn Millionen gesetzlich krankenversicherten Patienten in Bayern flächendeckend sicher (Sicherstellungsauftrag) § 72 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Die KZVB unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMG), entscheidet aber in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Vorgaben durch das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch über ihre Angelegenheiten. Sie übt darüber hinaus hoheitliche Aufgaben aus und führt ein Dienstsiegel. Die KZVB ist eine von 17 Landes-KZVen. Die Landes-KZVen entsprechen – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche (KZV Nordrhein und KZV Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist – den Bundesländern. Alle Landes-KZVen sind Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R. (KZBV). Jeder Zahnarzt muss Mitglied einer Landes-KZV sein, um mit den Krankenkassen die Behandlung von Kassenpatienten abrechnen zu können. Die KZVB wurde 1950 gegründet.