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Starnberger See (gemeindefreies Gebiet)

Gemarkung in OberbayernGemeindefreies Gebiet in BayernGeographie (Landkreis Starnberg)
Starnberger See
Starnberger See

Das gemeindefreie Gebiet Starnberger See liegt in Oberbayern. Das 56,88 km² große Gebiet umfasst den namensgebenden Starnberger See, ist dem Landkreis Starnberg zugeordnet und grenzt an die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen im Osten und Weilheim-Schongau im Süden. Die einzige Insel im Starnberger See, die vor der Westküste vor Feldafing liegende rund 2,5 Hektar große Roseninsel, zählt nicht zum gemeindefreien Gebiet, sondern zur Gemeinde Feldafing. Deckungsgleich mit dem gemeindefreien Gebiet Starnberger See ist die Gemarkung Starnberger See.

Auszug des Wikipedia-Artikels Starnberger See (gemeindefreies Gebiet) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Starnberger See (gemeindefreies Gebiet)
Starnberger See

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Subalpines Jungmoränenland
Subalpines Jungmoränenland

Subalpines Jungmoränenland wird der alpennahe, südliche Teil des Nördlichen Alpenvorlandes genannt. Der Begriff entstammt der naturräumlichen Gliederung Deutschlands für den Süden Bayerns und Baden-Württembergs, schließt indes explizit auch das komplette Schweizer (aber auch kleine Teile Frankreichs einnehmende) Mittelland sowie, auf österreichischer Seite, einen kleinen Teil Vorarlbergs sowie, im Salzburger Land, das Salzburger Becken und sich daran nördlich anschließende Landschaften, die nach Osten bis unmittelbar vor den Kolomansberg reichen, ein. Die Nordgrenze der Landschaft entspricht der voralpinen Eisgrenze der Würm-Kaltzeit. In dieser letzten Kaltzeit haben Gletscher Hohlformen erschaffen, in denen heute (von West nach Ost) auf Schweizer Seite der Genfersee, der Neuenburgersee, der Bielersee und der Zürichsee, im Dreiländereck der Bodensee, im Süden Bayerns der Ammersee, der Starnberger See, der Simssee sowie Waginger und Tachinger See, im Salzburger Land schließlich Obertrumer und Mattsee sowie der Wallersee liegen. Überdies zählen die Alpenrandseen wie der Forggensee, der Staffelsee, der Kochelsee und der Tegernsee zur Landschaft. Im Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands wurde die Landschaft noch mit Voralpines Hügel- und Moorland bezeichnet. Von den Bearbeitern der Verfeinerungen 1:200.000 wurde jedoch kritisiert, dass die wichtigsten Moore im sich nördlich anschließenden Teil des Alpenvorlandes lägen und insbesondere die nur im Südteil des Alpenvorlandes zu findenden Seen im Titel verschwiegen würden.Das Subalpine Jungmoränenland ist eine naturräumliche Großregion 2. und gleichzeitig 3. Ordnung.