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Pfarrhaus (Schmallenberg-Oberkirchen)

Barockbauwerk in Nordrhein-WestfalenBaudenkmal in SchmallenbergBauwerk in SchmallenbergChristentum in SchmallenbergErbaut in den 1710er Jahren
Fachwerkhaus in Nordrhein-WestfalenPfarrhaus in Nordrhein-WestfalenWohngebäude im Hochsauerlandkreis
Oberkirchen, Pfarrhaus
Oberkirchen, Pfarrhaus

Das Pfarrhaus in Oberkirchen, einer Ortschaft in der Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis, wurde 1711 errichtet. Der Fachwerkbau mit der Adresse Alte Poststraße 5 ist das älteste Wohnhaus des Ortes. Das Objekt wurde in die Denkmalliste der Stadt Schmallenberg eingetragen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Pfarrhaus (Schmallenberg-Oberkirchen) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Pfarrhaus (Schmallenberg-Oberkirchen)
Alte Poststraße,

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Breitengrad Längengrad
N 51.158911 ° E 8.372741 °
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Adresse

Alte Poststraße 5
57392
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Oberkirchen, Pfarrhaus
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen

Das Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen mit 28,7 ha Größe liegt um Oberkirchen im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus sieben Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der dortige Flüsse mit Grünland-Aue. Das LSG reicht teilweise bis an die Dorfränder. Das Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.