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Landschaftsschutzgebiet Offenlandbereiche um Niederberndorf

Landschaftsschutzgebiet in Schmallenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Offenlandbereiche um Niederberndorf mit 126,95 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Nordwest als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG ist eines von 71 Landschaftsschutzgebieten vom Typ B, Ortsrandlage, Landschaftscharakter im Stadtgebiet von Schmallenberg. Im Stadtgebiet gibt es auch zwei Landschaftsschutzgebiete vom Typ A (Allgemeiner Landschaftsschutz) und 58 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C (Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland) mit anderen Auflagen. Das LSG besteht aus fünf Teilflächen. Das LSG geht bis an den Siedlungsrand von Niederberndorf. Es handelt sich um Offenlandbereiche mit Grünland.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Offenlandbereiche um Niederberndorf (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Offenlandbereiche um Niederberndorf
Am Buchholz,

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Breitengrad Längengrad
N 51.19775439 ° E 8.2150054 °
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Am Buchholz
57392
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe
Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe

Das LSG Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe mit 24,17 ha Größe liegt nördlich von Arpe im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Nordwest als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens. Nördlich schließt direkt das Landschaftsschutzgebiet Quellbereich des Hardtsiepens bei Landenbeckerbruch im Gemeindegebiet Eslohe an. Das Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.