Landschaftsschutzgebiet Oberes Ruhrtal südlich Olsberg
Das Landschaftsschutzgebiet Oberes Ruhrtal südlich Olsberg mit 38,8 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Olsberg. Das Gebiet wurde 2004 mit dem Landschaftsplan Olsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Zum LSG gehören sieben Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der Ruhr. Das LSG geht teilweise bis an die Siedlungsbereiche von Assinghausen und Wiemeringhausen. Das Landschaftsschutzgebiet Oberes Ruhrtal südlich Olsberg wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.
Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Oberes Ruhrtal südlich Olsberg (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).Landschaftsschutzgebiet Oberes Ruhrtal südlich Olsberg
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