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Naturschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex Rehsiepen

Naturschutzgebiet in SchmallenbergSchutzgebiet der IUCN-Kategorie IV
Forsthaus Rehsiepen
Forsthaus Rehsiepen

Das Naturschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex Rehsiepen mit einer Größe von 9 ha liegt nordöstlich und südöstlich von Rehsiepen im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet besteht aus einer nördlichen (Lage) und einer südlichen Teilfläche (Lage), welche durch das Sorpetal voneinander getrennt werden. Die südliche Teilfläche liegt im größeren FFH-Gebiet DE-4716-301 Hunau, Oberes Negertal, Renautal und Steinberg, wodurch sie zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 gehört.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex Rehsiepen (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Naturschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex Rehsiepen
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Forsthaus Rehsiepen
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Landschaftsschutzgebiet Nesselbach, Basemicke, Schauerte und Albers Siepen und Talabschnitte der Lengenbeck

Das Landschaftsschutzgebiet Nesselbach, Basemicke, Schauerte und Albers Siepen und Talabschnitte der Lengenbeck mit 46,4 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus zehn Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der dortige Flüsse mit Grünland-Aue und kleinere angrenzende Hangbereiche. Im LSG befinden sich in Hangbereichen mit Magergrünlandgesellschaften. Magergrünlandgesellschaften im LSG sind als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG ausgewiesen. Das LSG reicht teilweise bis an die Dorfränder. Das Landschaftsschutzgebiet Nesselbach, Basemicke, Schauerte und Albers Siepen und Talabschnitte der Lengenbeck wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.