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Naturschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex Nordenau

Naturschutzgebiet in SchmallenbergSchutzgebiet der IUCN-Kategorie IV

Das Naturschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex Nordenau mit einer Größe von 7,6 ha liegt östlich von Nordenau Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex Nordenau (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Naturschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex Nordenau
Am Brandenholz,

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Breitengrad Längengrad
N 51.179722222222 ° E 8.4352777777778 °
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Adresse

Am Brandenholz 2
57392
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Nesselbach, Basemicke, Schauerte und Albers Siepen und Talabschnitte der Lengenbeck

Das Landschaftsschutzgebiet Nesselbach, Basemicke, Schauerte und Albers Siepen und Talabschnitte der Lengenbeck mit 46,4 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus zehn Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der dortige Flüsse mit Grünland-Aue und kleinere angrenzende Hangbereiche. Im LSG befinden sich in Hangbereichen mit Magergrünlandgesellschaften. Magergrünlandgesellschaften im LSG sind als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG ausgewiesen. Das LSG reicht teilweise bis an die Dorfränder. Das Landschaftsschutzgebiet Nesselbach, Basemicke, Schauerte und Albers Siepen und Talabschnitte der Lengenbeck wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.