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Landschaftsschutzgebiet Einsel/Mückenborn

Landschaftsschutzgebiet in Brilon

Das Landschaftsschutzgebiet Einsel/Mückenborn mit 20,85 ha Größe liegt westlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Im Norden geht das LSG bis zur Bundesstraße 7. Im Westen grenzt im Nordwesten das Landschaftsschutzgebiet Südfeld. Im mittleren Bereich grenzt westlich und östlich ein Steinbruch an das LSG. Durch das LSG läuft der Bach Einsel. Nordöstlich von LSG liegt der Hügel Mückenborn. Das Landschaftsschutzgebiet Einsel/Mückenborn wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Einsel/Mückenborn (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Einsel/Mückenborn
An der Lohne,

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An der Lohne
59929
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