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Schloss Backnang

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Backnang amtsgericht
Backnang amtsgericht

Schloss Backnang ist ein im 17. Jahrhundert erbautes Schloss in Backnang im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg.

Auszug des Wikipedia-Artikels Schloss Backnang (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Schloss Backnang
Burgbergstaffel, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse Weblinks In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.945722 ° E 9.432746 °
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Adresse

Ehem. herzogliches Schloss

Burgbergstaffel
71522 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang
Baden-Württemberg, Deutschland
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linkWikiData (Q16006236)
linkOpenStreetMap (149108288)

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In der Umgebung

Verwaltungsgemeinschaft Backnang

Die Verwaltungsgemeinschaft Backnang ist eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Mitglieder sind die Stadt Backnang und die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal. Nach § 59 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist die Stadt Backnang die erfüllende Gemeinde, das heißt, sie erfüllt die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Die Stadt Backnang berät die Nachbargemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie erledigt für die beteiligten Gemeinden in deren Namen und folgende Angelegenheiten: Gesetzliche Erledigungsaufgaben: die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus, die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung,Weitere Erledigungsaufgaben: den Ausbau und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, Die Straßenreinigung, ausgenommen den Winterdienst, die Kanalreinigung.Anstelle der Mitgliedsgemeinden erfüllt die Stadt Backnang in eigener Zuständigkeit die vorbereitende Bauplanung (Erfüllungsaufgabe). Hauptorgan ist der Gemeinsame Ausschuss, der aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern einer jeden Mitgliedsgemeinde besteht.