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Brammer Au

BrammerEhemaliges Flusssystem EiderFluss in EuropaFluss in Schleswig-HolsteinFlusssystem Nord-Ostsee-Kanal
Geographie (Jevenstedt)Gewässer im Kreis Rendsburg-EckernfördeNortorf

Die Brammer Au ist ein Fluss im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Der Fluss hat eine Länge von ca. 12,0 km, entspringt nordöstlich von Nortorf und bildet nach dem Zusammenfluss mit der Bokeler Au zwischen Jevenstedt und Bokel die Jevenau. Kleinere Nebengewässer sind Ehlerbach und Mühlenbek.

Auszug des Wikipedia-Artikels Brammer Au (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Brammer Au
Schevenbrügge, Amt Jevenstedt

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.2327 ° E 9.7294 °
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Adresse

Schevenbrügge
24808 Amt Jevenstedt
Schleswig-Holstein, Deutschland
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FFH-Gebiet Dünen bei Kattbek
FFH-Gebiet Dünen bei Kattbek

Das FFH-Gebiet Dünen bei Kattbek ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in der atlantischen biogeografischen Region und in der Naturräumlichen Haupteinheit Schleswig-Holsteinische Geest. Es besteht aus zwei räumlich voneinander getrennten Teilgebieten, siehe Diagramm 1. Es hat eine Gesamtfläche von 152 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 4,1 km. Das nördliche Teilgebiet heißt Altenkattbek, das südliche Kattsheide. Beide Teilgebiete liegen nordöstlich der Landesstraße L 328 zwischen dem Ortsteil Altenkattbek der Gemeinde Jevenstedt im Norden und dem Ortsteil Brammerau der Gemeinde Brammer im Süden. Die höchste Erhebung mit 22 m über NN liegt an der Südspitze des Teilgebietes Kattsheide, der niedrigste Bereich mit 8 m über NN am Nordrand des Teilgebietes Altenkattbek im Tal der Jevenau. Fast die Hälfte der Fläche besteht aus Nadelwald und knapp ein Drittel aus Heiden und Gestrüpp, siehe Diagramm 2. Die Nadelwaldbestände befinden sich zum überwiegenden Teil im Teilgebiet Kattsheide. Das FFH-Gebiet ist dort nur ein Teil eines größeren Nadelforstes und weiterer Waldgebiete, wie die Nienkattbeker Schweiz im Westen. Die Heiden und Moore befinden sich vornehmlich im Teilgebiet Altenkattbek. Die Wälder im Teilgebiet Kattsheide stellen keinen historischen Waldstandort dar. Auf der Karte der preußischen Landaufnahme von 1879 war die Kattsheide fast unbewaldet. Im nördlichen Teilgebiet Altenkattbek finden sich auf der Karte von 1879 Moore mit mehreren Torfstichen.

FFH-Gebiet Wehrau und Mühlenau
FFH-Gebiet Wehrau und Mühlenau

Das FFH-Gebiet Wehrau und Mühlenau ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Osterrönfeld, Schülldorf, Emkendorf, Rade b. Rendsburg, Schacht-Audorf, Groß Vollstedt und Warder. Es liegt vorwiegend in der Landschaft Westensee (Landschafts-ID 70210), aber im Norden bei Osterrönfeld auch in der Holsteinischen Vorgeest (Landschafts-ID 69801), die beide vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Landschaft von geringer naturschutzfachlicher Bedeutung bewertet werden. Während der Oberlauf der Mühlenau der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland zuzuordnen ist, gehört die Holsteinische Vorgeest zur Schleswig-Holsteinischen Geest. Das FFH-Gebiet erstreckt sich auf einer Länge von 15,5 Kilometer vom Beginn der Mühlenau als Abfluss des Wardersees beim Ortsteil Seehof der Gemeinde Warder im Süden bis zum Eintritt der Wehrau in den Nord-Ostsee-Kanal bei Osterrönfeld im Norden. Es hat eine Fläche von 246 Hektar. Die höchste Erhebung im FFH-Gebiet liegt mit 24 Meter über Normalhöhennull (NHN) in Seehof, der niedrigste Punkt ist der Eintritt der Wehrau in den Nord-Ostsee-Kanal bei Osterrönfeld mit 1 Meter über NHN. Das Wassereinzugsgebiet von Mühlen- und Wehrau hat eine Größe von 150 Quadratkilometern.Das FFH-Gebiet liegt auf Endmoränen des Weichsel-Komplexes mit Niedermooren über sandigen Ablagerungen. Es besteht zu gut drei Vierteln aus der Lebensraumklasse Feuchtes und mesophiles Grünland. Nur acht Prozent besteht aus Binnengewässern, der Rest sind Moor- und Sumpfgebiete, siehe Diagramm 1. Das FFH-Gebiet befindet sich überwiegend im Privatbesitz. Daneben sind der Bund, das Land Schleswig-Holstein, die anliegenden Gemeinden, die verschiedenen Wasser- und Bodenverbände, sowie die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten A.ö.R. Haupteigentümer.