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Großer Kernbruch

Ehemaliges Naturschutzgebiet in BrandenburgFlusssystem WoblitzGeographie (Boitzenburger Land)Moor in BrandenburgSchutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa
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Der Große Kernbruch (auch: Das Große Kernbruch) ist ein Zwischenmoor im Norden des Landes Brandenburg unmittelbar an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Es befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Boitzenburger Land südöstlich der Feldberger Seenlandschaft. Die geomorphologische Rinne östlich des Krüselinsees weist eine Länge von etwa einem Kilometer und eine Breite von ungefähr 150–200 Metern auf. Der Kernbruch war ursprünglich ein offener See, der bereits vor 3000 bis 2500 Jahren durch Mudden- und Torfbildung verlandete. Das Moor hat ein Einzugsgebiet von 89 Hektar und ist im Moorschutzrahmenplan des NaturschutzFondsBrandenburg in der 1. Prioritätenklasse (intakte bis gestörte Torfmoosmoore) ausgewiesen. Es handelt sich um ein ebenes bis gewölbtes Torfmoosmoor, der ursprüngliche ökologische Moortyp ist Sauer-Anmoor. Die Moormächtigkeiten betragen bis zu 15 Meter. Als Pflanzendecke hat sich auf dem heute bewaldeten Moor eine vitale, naturnahe Torfmoosvegetation entwickelt. Das ehemalige Naturschutzgebiet Großer Kernbruch wurde mit Beschluss Nr. 61/75 des Bezirkstages Neubrandenburg vom 8. Januar 1975 ausgewiesen und umfasste 16,3 Hektar. Es war seit 1997 Teil des Naturparks Uckermärkische Seen. Es ging zum 1. Januar 2015 im deutlich größeren Naturschutzgebiet Küstrinchen auf. Jenseits der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern schließt direkt das Naturschutzgebiet Krüselinsee und Mechowseen an.

Auszug des Wikipedia-Artikels Großer Kernbruch (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Großer Kernbruch
Umtrage, Boitzenburger Land

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Breitengrad Längengrad
N 53.267517 ° E 13.422117 °
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Umtrage
17268 Boitzenburger Land (Funkenhagen)
Brandenburg, Deutschland
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Naturschutzgebiet Krüselinsee und Mechowseen
Naturschutzgebiet Krüselinsee und Mechowseen

Das Naturschutzgebiet Krüselinsee und Mechowseen ist ein 500 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern, acht Kilometer südlich von Feldberg. Der Krüselinsee wurde am 8. Januar 1972 unter Schutz gestellt, die rechtliche Festsetzung des gesamten Gebiets erfolgte am 16. August 1994. Der Schutzzweck besteht im Erhalt eines strukturreichen Wald-, Moor- und Seengebietes. Es umfasst dabei kalkhaltige mesotrophe Seen wie den Krüselinsee, den Kleinen Mechowsee, den Großen Mechowsee, den Weutschsee und den Waschsee, wobei erstgenannter zum seltenen Typ der Quellseen zählt, weiterhin ein, als Made bezeichnetes, nährstoffarmes Moor mit Kolk, kleinflächige Bestände von Alt-Kiefern und extensiv bewirtschaftete Feuchtwiesen und Trockenrasen. Der Krüselinsee weist im Nordteil starke Quellen auf, die aus dem höher liegenden Dreetzsee gespeist werden. Der starke Wasserdurchfluss des Sees bewirkt eine gleichbleibend gute Wasserqualität. Das Naturschutzgebiet befindet sich im Naturpark Feldberger Seenlandschaft und ist nach EU-Recht als gleichnamiges FFH-Gebiet eingestuft.Der aktuelle Gebietszustand wird trotz der Nährstoffeinträge aus umliegenden landwirtschaftlichen Flächen als gut angesehen, jedoch sind neun Pflanzenarten als Folge in den letzten 40 Jahren im See verschwunden. Die Wanderwege sind ein touristisches Hauptziel in der Feldberger Seenlandschaft und ermöglichen Einblicke in das Naturschutzgebiet.