Der Cuxhaven-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg zum Tausch von Hafengebieten in Cuxhaven und dem Wattgebiet um Neuwerk vom 3. Oktober 1961. Er ermöglichte der Stadt Cuxhaven die Erweiterung ihres Fischereihafens und Hamburg die „Vorsorge“ für einen möglichen Vorhafen/Tiefwasserhafen im Wattgebiet der Inseln Neuwerk und Scharhörn. Das bis März 1937 hamburgische Neuwerk ging damit zum 1. Oktober 1969 wieder in Hamburger Staatsgebiet zurück. Die Hafenanlagen in Cuxhaven betrafen den Amerikahafen und das Steubenhöft, die vor dem Neuen Fischereihafen lagen. Hamburg trat die Hafenanlagen dann 1993 an das Land Niedersachsen ab.Der Anstoß für diesen Vertrag lag im Bedarf Cuxhavens, seine Seefischereiindustrie nach dem Zweiten Weltkrieg auszubauen. Hamburg hatte sich mit der vierten Durchführungsverordnung zum Groß-Hamburg-Gesetz vom 22. März 1937 den Amerikahafen im Cuxhavener Stadtgebiet als Exklave gesichert. Dies schränkte Cuxhavens Planungen sehr stark ein. Im Laufe von langjährigen Verhandlungen, immer detailreicheren Planungen, sich verändernden wirtschaftlichen und schifffahrtstechnischen Entwicklungen stiegen Hamburgs Gegenforderungen für einen Flächentausch zur Sicherung eines Hamburger Vorhafens in der Elbmündung erheblich an. Am Ende stand ein Tausch von Teilen des Amerikahafens gegen Staatsgebiet im Watt um Neuwerk für einen Tiefwasserhafen Hamburgs in der Außenelbe, der jedoch bisher nicht realisiert worden ist. Zu dieser Zeit war Paul Nevermann Erster Bürgermeister Hamburgs.
Es gab Stimmen, die bezweifelten, dass der Vertrag rechtens war. Zum einen sei das Watt Bundeswasserstraße und damit nicht im Eigentum des Landes, zum anderen müsse die Änderung von Landesgrenzen von einem Bundesgesetz geregelt werden.