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Hahnenmoor

Berge (Niedersachsen)Dohren (Emsland)Flusssystem HaseMoor in NiedersachsenNaturschutzgebiet im Landkreis Emsland
Naturschutzgebiet im Landkreis OsnabrückSchutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in EuropaSchutzgebiet der IUCN-Kategorie IV
NSG Hahnenmoor 14
NSG Hahnenmoor 14

Das Hahnenmoor ist ein Naturschutzgebiet, das sich südlich von Herzlake, östlich von Dohren (beide Landkreis Emsland) und nördlich von Grafeld erstreckt und von dort weiter in den Landkreis Osnabrück übergeht. Das Gebiet ist rund 620 Hektar groß und wurde 1977 im Rahmen des niedersächsischen Moorschutzprogramms unter dem Kennzeichen NSG WE 054 unter Naturschutz gestellt. Das NSG Hahnenmoor ist Teil eines FFH-Gebietes, zu dem auch das Hahlener Moor und das Suddenmoor gehören. Hahnenmoor ist auch der Name des westlichsten Teils der Gemeinde Menslage.

Auszug des Wikipedia-Artikels Hahnenmoor (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Hahnenmoor
Wettruper Moordamm, Samtgemeinde Herzlake

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 52.64583333 ° E 7.64305556 °
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Adresse

Wettruper Moordamm

Wettruper Moordamm
49770 Samtgemeinde Herzlake
Niedersachsen, Deutschland
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NSG Hahnenmoor 14
NSG Hahnenmoor 14
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In der Umgebung

Aseburg
Aseburg

Die Aseburg ist eine hochmittelalterliche Wallburg 3,5 km östlich der Gemeinde Herzlake im niedersächsischen Landkreis Emsland. Die Aseburg gehörte mit großer Wahrscheinlichkeit dem Edlen Wal, der 1074 seine Güter unter anderem in Aselage dem Bistum Osnabrück verkaufte und sie als Lehen auf Lebenszeit wieder zurückbekam. Da er keine männlichen Nachkommen besaß, wurde die Burg Eigentum des Osnabrücker Bischofs. Diese Rechtsstellung ist für das Jahr 1240 erstmals bezeugt. Der nahegelegene „Schultenhof Busche“ dürfte aus dem Wirtschaftshof der Burg hervorgegangen sein. Die Aseburg liegt am Ende eines weit in die Niederung reichenden Sandsporns. Sie besteht aus einer trapezförmigen Hauptburg von 80 m Länge und 65 m Breite, der im Nordwesten eine Vorburg mit identischer Breite und 50 m Länge vorgelagert war. Die Hauptburg ist von einem 16 m breiten und bis ca. 3 m hohen Wall mit umlaufendem Sohlgraben umgeben. Die Befestigung scheint im Norden stärker ausgeprägt gewesen zu sein, da im Süden und Osten ausgedehnte Moorflächen einen zusätzlichen Schutz boten. Der Archäologe Carl Schuchhardt konnte bei seiner Ausgrabung 1891 für den 15 m breiten Graben zwischen Haupt- und Vorburg feststellen, dass die Sohle in 2,35 m Tiefe 10 m breit war. Die Wallfront besaß vermutlich eine Holzversteifung. Der Hauptburgwall erscheint an den Ecken breiter und um 0,50–0,70 m höher und hat wahrscheinlich Ecktürme aus Holz getragen. Spuren der Innenbebauung fanden sich mit Ausnahme der Nordwestseite am Wallfuß. Im Norden wurde ein 8 m langes und 4–5 m breites Schwellbalkengebäude mit Fundamenten aus Findlingen freigelegt. Die bei den Ausgrabungen gefundene Keramik datiert in das 9. bis 11./12. Jahrhundert.

Hahlener Moor
Hahlener Moor

Das Hahlener Moor ist ein Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Gemeinden Menslage in der Samtgemeinde Artland und Berge in der Samtgemeinde Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG WE 158 ist 294 Hektar groß. Es ist nahezu vollständig Bestandteil des FFH-Gebietes „Hahnenmoor, Hahlener Moor, Suddenmoor“. Im Osten grenzt es direkt an das Naturschutzgebiet „Suddenmoor/Anten“, im Westen an das Naturschutzgebiet „Hahnenmoor“. Das Gebiet steht seit dem 16. Januar 2011 unter Naturschutz. Es ersetzt das gleichnamige und etwas kleinere Naturschutzgebiet vom 30. März 1985. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Osnabrück. Das Naturschutzgebiet liegt südöstlich von Herzlake und nordwestlich von Berge am Nordrand des Börsteler Waldes. Es stellt einen Hochmoor­rest als Teil des ehemaligen Hahnenmoores unter Schutz, der in der Vergangenheit entwässert und durch Torfstiche teilweise stark verändert wurde. Das Moorgebiet wird heute überwiegend von Moorwäldern mit Birken- und Kiefern­bewuchs sowie Birkenbruchwäldern geprägt. Im Osten des Schutzgebietes sind Teile des hier wenig veränderten Moores wiedervernässt worden. Hier findet sich eine durch Entkusselung entstandene große, offene Hochmoorfläche, in der sich das Moor regenerieren kann. Dieser Bereich wird von Moorheide, Wollgras und Pfeifengras geprägt. Teile der Fläche werden beweidet, um Gehölzwachstum einzuschränken. Vorhandene Stillgewässer, die teilweise als Torfstichgewässer im Zuge der Wiedervernässung entstanden sind, weisen Verlandungs­stadien auf. Im Westen schließt sich der „Pferdebusch“ an den bewaldeten Moorkörper an, der Anfang 2011 in das Schutzgebiet mit einbezogen wurde und die Verbindung zum westlich liegenden Naturschutzgebiet „Hahnenmoor“ herstellt. Beim „Pferdebusch“ handelt es sich um einen landwirtschaftlich genutzten Bereich, der überwiegend als Grünland auf Nieder- und Hochmoor, teilweise auch als Acker genutzt wird. Durch ihn verläuft die Landesstraße 102 zwischen Herzlake und Berge. Im Süden des Naturschutzgebietes befindet sich der „Achterbusch“, der zum Börsteler Wald leicht ansteigt. Hier treten im südöstlichen Bereich mehrere Quellen aus, darunter die als tümpelartiker Quelltopf ausgebildete „Augenquelle“. Im Bereich des flächig verrieselnden Quellwassers wachsen dichte Schilfhorste. Das Naturschutzgebiet entwässert über Gräben zum nördlich gelegenen Hahnenmoorkanal. Das „Hahlener Moor“ ist durch einen Moorlehrpfad, an dessen südlichem Ende sich eine Schutzhütte befindet, für Besucher erschlossen.