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Manheim

BürgewaldgemeindeEhemalige Gemeinde (Rhein-Erft-Kreis)Ersterwähnung 898Gemeindeauflösung 1975Ortsteil von Kerpen
Wappen Manheim 2019
Wappen Manheim 2019

Manheim war ein Stadtteil von Kerpen im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Manheim liegt in der Abbauzone des Tagebaus Hambach und soll diesem nach den Plänen von RWE bis zum Jahr 2024 weichen. Als Ersatz entstand der Umsiedlungsort Manheim-neu westlich von Kerpen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Manheim (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 50.881944444444 ° E 6.5997222222222 °
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Adresse

Marktplatz

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50170 , Manheim
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Wappen Manheim 2019
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Hambacher Forst
Hambacher Forst

Als Hambacher Forst (auch Hambacher Wald oder Hambi) wird ein (im November 2018) noch ca. 500 Hektar großer Wald in Nordrhein-Westfalen (NRW) zwischen Köln und Aachen bezeichnet. Der Hambacher Forst besteht aus folgenden drei Teilflächen: heutiger Lindenberger Wald zwischen Stetternich und Hambach am Rand der Sophienhöhe, Merzenicher Erbwald südlich der alten A 4 (ca. 250 ha), Reste des Blatzheimer Erbwaldes und der Probstei bei Buir (ca. 200 ha). Der verbliebene Teil des Hambacher Forsts liegt überwiegend im Gebiet der Stadt Kerpen, der westliche Teil in der Gemeinde Merzenich. Seit den 1970er Jahren rodet der Energieversorger RWE den Wald zur Erweiterung seines Hambacher Braunkohle-Tagebaus.Vor Beginn der Rodungen hatte der im zehnten Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnte und früher Bürgewald genannte Wald eine Fläche von 4100 Hektar. Kennzeichnende Pflanzenarten sind Stieleichen, Hainbuchen und Maiglöckchen. Die auch im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführten Eichen-Hainbuchen-Wälder gelten laut Bundesamt für Naturschutz als „weit, aber lückenhaft verbreitet“. In dem Wald leben seltene und europarechtlich geschützte Tiere wie Bechsteinfledermaus, Springfrosch, Haselmaus und Mittelspecht.Der Hambacher Forst gilt als Symbol des Widerstands der Anti-Kohlekraft-Bewegung gegen die Umweltzerstörung und Klimaschädigung durch die Kohlewirtschaft sowie des bevorstehenden Kohleausstiegs als Teil der Energiewende. Nachdem die für den Bergbau in NRW zuständige Bezirksregierung Arnsberg den Hauptbetriebsplan des Tagebaus 2018 bis 2020 genehmigt hatte und eine Verbandsklage vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgewiesen wurde, wollte die RWE AG weitere Teile des Hambacher Forsts roden. Aus Gründen des Brutschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist dies zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar möglich. Laut Gericht erklärte RWE damit längstens bis zum 14. Oktober 2018 zu warten. Der BUND hat am 20. April 2018 erneut Klage gegen den genehmigten Hauptbetriebsplan erhoben und sieht im Hambacher Wald die Kriterien eines europäischen Naturschutzgebietes gegeben. Am 5. Oktober verfügte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in Folge einer weiteren Klage des BUND gegen die Abholzung des Hambacher Forsts einen vorläufigen Rodungsstopp bis zur erneuten Bewertung des Sachverhalts. Nach Plänen des Energiekonzerns RWE und dem beantragten, vom BUND beklagten Hauptbetriebsplan 2018–2020 sollten die verbliebenen ca. 200 ha des Waldstückes bei Buir 2018 bis auf weniger als 100 ha abgeholzt werden. Erhebliche Auseinandersetzungen mit Baumbesetzern auf Baumhäusern im Hambacher Forst waren deshalb zu erwarten. Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Armin Laschet (CDU) entschloss sich im September 2018 für eine Räumung der seit 2012 im Wald existierenden Baumhäuser aus vorgeschobenen Brandschutzgründen. Sie begründete den Schritt als notwendig, um die Sicherheit der Besetzer zu gewährleisten. Einen Zusammenhang mit den ab Oktober geplanten Rodungen wies die Landesregierung zurück. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte im September 2021, die Räumung sei rechtswidrig gewesen. Die Landesregierung habe die Räumung rechtlich mangelhaft begründet; die Behauptung, die Baumhäuser hätten Brandschutzmängel, sei vorgeschoben gewesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ließ im April 2022 eine Berufung zu.Nachdem die Rodung durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vorerst gestoppt wurde und eine Großdemonstration am Wald mit ca. 50.000 Teilnehmern stattfand, stellte die Landesregierung die Räumung ein. Nach Schätzungen der Gewerkschaft der Polizei leistete die Polizei insgesamt rund eine Million Arbeitsstunden in den fünf Wochen der Räumung.Im Januar 2020 fand ein Spitzentreffen der Bundesregierung und der vier vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländer statt. Sie vereinbarten unter anderem den Erhalt des Hambacher Forstes. Später wurde der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland konkretisiert.