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Stadtmuseum Neustadt an der Waldnaab

Kultur (Neustadt an der Waldnaab)Museum im Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Das Stadtmuseum Neustadt ist ein Museum in der Oberpfälzer Kreisstadt Neustadt an der Waldnaab, die auch den Beinamen „Stadt des Bleikristalls“ trägt. Es ist im ehemaligen Schulhaus der Stadt, das aus dem 17. Jahrhundert stammt, untergebracht. Dieses wurde vier Jahre lang aufwändig renoviert und im Jahr 1989 der neuen Bestimmung übergeben. Das Museum möchte mit seinen Exponaten einen Eindruck des Lebens und Arbeitens in Neustadt vermitteln. So bilden Ausstellungsstücke rund um das Bleikristall einen der Schwerpunkte der Exponate.

Auszug des Wikipedia-Artikels Stadtmuseum Neustadt an der Waldnaab (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Stadtmuseum Neustadt an der Waldnaab
Stadtplatz,

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Breitengrad Längengrad
N 49.7307 ° E 12.1709 °
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Adresse

Stadtplatz 4
92660
Bayern, Deutschland
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In der Umgebung

Amtsgericht Neustadt an der Waldnaab

Das Amtsgericht Neustadt an der Waldnaab war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Neustadt an der Waldnaab. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Neustadt an der Waldnaab errichtet, dessen Sprengel aus dem vorherigen Landgerichtsbezirk Neustadt an der Waldnaab bestand und somit die damaligen Gemeinden Altenparkstein, Altenstadt an der Waldnaab, Bergnetsreuth, Diepoltsreuth, Dietersdorf, Eppenreuth, Floß, Flossenbürg, Gailertsreuth, Gösen, Grafenreuth, Ilsenbach, Kirchendemenreuth, Klobenreuth, Lanz, Meerbodenreuth, Neuhaus, Neustadt an der Waldnaab, Oed, Parkstein, Püchersreuth, Roschau, Schlattein, Schönbrunn, Schwand, Schwarzenbach, Störnstein, Wendersreuth, Windischeschenbach und Wurz enthielt. Übergeordnete Gerichte im Instanzenzug waren das Landgericht Weiden und das Oberlandesgericht Nürnberg. Durch die Aufhebung des Amtsgerichts Erbendorf am 1. Oktober 1929 vergrößerte sich der Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der Waldnaab noch um die Orte Altenstadt, Bernstein, Burggrub, Erbendorf, Grötschenreuth, Hauxdorf, Krummennaab, Naabdemenreuth, Neuenreuth, Pfaben, Reuth bei Erbendorf, Röthenbach am Steinwald, Siegritz, Thumsenreuth, Trautenberg, Wetzldorf sowie Wildenreuth.Mit Wirkung vom 1. Oktober 1938 wurde die Gemeinde Schwarzenbach dem Amtsgericht Weiden zugelegt.Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973 wurde das Amtsgericht Neustadt an der Waldnaab aufgehoben und aus seinem Bezirk die zum jetzigen Landkreis Tirschenreuth gehörenden Orte Erbendorf, Grötschenreuth, Hauxdorf, Krummennaab, Reuth bei Erbendorf, Röthenbach am Steinwald, Thumsenreuth, Wetzldorf und Wildenreuth dem Amtsgericht Tirschenreuth sowie die übrigen weiterhin zum Landkreis Neustadt an der Waldnaab zählenden Ortschaften dem Amtsgericht Weiden zugeteilt.