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Oldenburger Haus

Baudenkmal in SchiffdorfBauensemble in EuropaBauensemble in NiedersachsenBauernhaus in NiedersachsenBauwerk in Schiffdorf
Erbaut in den 1640er JahrenErbaut in den 1670er JahrenFachwerkhaus in NiedersachsenRittergut in NiedersachsenUmgenutztes Bauwerk im Landkreis Cuxhaven

Das Oldenburger Haus, In der Hörn 2, im niedersächsischen Schiffdorf-Wehdel, Ortsteil Altluneberg, im Landkreis Cuxhaven stammt aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. Aktuell (2024) wird es für kulurelle Zwecke genutzt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz (siehe auch Liste der Baudenkmale in Schiffdorf).

Auszug des Wikipedia-Artikels Oldenburger Haus (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Oldenburger Haus
In der Hörn,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 53.527524 ° E 8.8221 °
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Adresse

Oldenburger Haus

In der Hörn 2
27619
Niedersachsen, Deutschland
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In der Umgebung

Grove (Geeste)

Die Grove ist ein knapp neun Kilometer langes Fließgewässer im Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen. Sie entspringt im Laaschmoor südlich von Wehdel und wird durch einen Überlauf aus dem Silbersee gespeist. Sie verläuft zunächst in östliche Richtung und ändert ihren Verlauf südwestlich von Geestenseth bzw. nordwestlich von Wollingst in nördlich bis nordwestliche Richtung. Hier fließt ihr der Wollingster Grenzgraben von rechts zu. Zwischen Wehdel und Geestenseth unterquert sie kurz hintereinander die Landesstraße 143 und die Bahnstrecke Bremerhaven–Buxtehude und verläuft dann in nördliche Richtung östlich an Altluneberg vorbei. Einen guten Kilometer nördlich von Altluneburg mündet sie im Naturschutzgebiet „Geesteniederung“ als linker Nebenfluss in die Geeste. Die Grove ist auf nahezu ihrer gesamten Länge ausgebaut, hat dabei aber teilweise einen naturnahen, noch mäandrierenden Verlauf behalten. Lediglich ein nordwestlich von Wollingst durch einen alten Auwald- und Bruchwaldrest verlaufende Teil des Oberlaufs der Grove hat größtenteils noch seinen natürlichen Verlauf mit Mäandern, Prall- und Gleithängen. In diesem Bereich wurde in den 1930er-Jahren südlich des ursprünglichen Gewässerverlaufs eine neue Grove gebaut, die über Verbindungskanäle mit dem alten Bachlauf verbunden ist. Die beiden Bäche vereinen sich etwas oberhalb der Einmündung des Wollingster Grenzgrabens. Die Grove durchfließt eine überwiegend von Grünland geprägte Niederung in einem Geest­tal. Um anadromen Wanderfischen wie der Meerforelle und dem Flussneunauge geeignete Laich­plätze zu bieten, wurden im Oktober 2007 im Bereich des Oberlaufs Kiesbecken angelegt. Ab etwas oberhalb der Mündung des Wollingster Grenzgrabens ist die Grove Bestandteil des FFH-Gebietes „Niederung von Geeste und Grove“. Die Grove verfügt über weite Strecken über eine artenreiche Wasservegetation mit Schwimmblattpflanzen und flutender Unterwasservegetation. In der Grove kommen z. B. Aal, Barsch, Brasse, Gründling, Güster, Hecht, Kaulbarsch, Meerforelle, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Stichling, Bach- und Flussneunauge vor.

Fleinsee/Altluneberger See
Fleinsee/Altluneberger See

Fleinsee/Altluneberger See ist ein ehemaliges Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Ortschaften Wehdel und Geestenseth in der Einheitsgemeinde Schiffdorf sowie den Ortschaften Köhlen und Ringstedt in der Einheitsgemeinde Geestland im Landkreis Cuxhaven. Das Naturschutzgebiet ging in dem im September 2013 neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Geesteniederung“ auf. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 157 war 150 Hektar groß. Es war zu einem großen Teil Bestandteil des FFH-Gebietes „Niederung von Geeste und Grove“. Im Süden grenzte es an das ebenfalls im Naturschutzgebiet „Geesteniederung“ aufgegangene Naturschutzgebiet „Im Gliesch“. Das Gebiet stand seit dem 2. Februar 1988 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde war der Landkreis Cuxhaven. Das ehemalige Naturschutzgebiet liegt östlich von Bremerhaven zwischen Altluneberg, Köhlen und Geestenseth. Es stellte einen Teil der eingedeichten Geesteniederung mit der Geeste und den angrenzenden Röhricht- und Grünland flächen sowie den Mündungsbereich des Scheidebachs als rechten Nebenfluss der Geeste unter Schutz. Die ehemals im Mündungsbereich vorhandenen und für das ehemalige Naturschutzgebiet namensgebenden Seen sind verlandet bzw. im Zuge des Gewässerausbaus der Geeste im Jahr 1961 trockengefallen.Die Grünlandflächen werden überwiegend extensiv genutzt, ein Teil der Flächen liegt brach. Durch Entfernung der Verwallung der Geeste können sie bei Hochwasser überfluten. Die Geeste kann sich in dem unter Naturschutz stehenden Bereich natürlich entwickeln.

Geesteniederung
Geesteniederung

Die Geesteniederung ist ein Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Ortschaften Wehdel und Geestenseth in der Gemeinde Schiffdorf, in Frelsdorf in der Gemeinde Beverstedt sowie in den Ortschaften Ringstedt und Köhlen in der Stadt Geestland im Landkreis Cuxhaven. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 297 ist rund 505 Hektar groß. Es ist zu einem großen Teil Bestandteil des FFH-Gebietes „Niederung von Geeste und Grove“. Im Osten grenzt es an die Landschaftsschutzgebiete „Obere Geeste“ in den Landkreisen Cuxhaven und Rotenburg (Wümme) sowie an das Naturschutzgebiete „Obere Geesteniederung“. Das Gebiet steht seit dem 11. Oktober 2013 unter Naturschutz. In ihm sind das 1979 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Im Gliesch“ und das 1988 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Fleinsee/Altluneberger See“ aufgegangen. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Cuxhaven. Das Naturschutzgebiet liegt östlich von Bremerhaven in der Niederung der Geeste. Es umfasst Teile des Ober- und Mittellaufs der Geeste zwischen der Grenze der Landkreise Cuxhaven und Rotenburg (Wümme) nördlich von Hipstedt und der Mündung der Sellstedter Grove etwas oberhalb des Schifffahrtsweges Elbe-Weser, die Mündungsbereiche der Nebengewässer sowie Teile der Flussniederung und der Übergange zur Geest. In das Naturschutzgebiet sind Teile der Unterläufe des Frelsdorfer Mühlenbachs etwa ab den Fischteichen nördlich von Frelsdorf, der Grove und des Scheidebachs nördlich von Altluneberg und der Sellstedter Grove einbezogen. Weiterhin sind das nordöstlich von Geestenseth zwischen der Geeste und dem Frelsdorfer Mühlenbach liegende Große Moor und die nördlich von Altluneberg liegenden, verlandeten bzw. im Zuge des Ausbaus der Geeste 1961 trockengefallenen Fleinsee und Altluneberger See Bestandteil des Naturschutzgebietes. Der östlich des Großen Moores auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme) liegende Abschnitt der Geeste ist aus dem Naturschutzgebiet ausgenommen. Im Osten des Naturschutzgebietes zwischen der Grenze zwischen den Landkreisen Cuxhaven und Rotenburg (Wümme) und der südlich von Köhlen liegenden Brücke der Landesstraße 128 mäandriert die Geeste als rasch fließender Geestbach mit charakteristischer Wasser- und Ufervegetation naturnah durch die Talniederung. Die Geeste wird von Feuchtgrünland, Feuchtbrachen, Auwaldresten, von Erlen und Birken geprägten Bruchwäldern und Moorresten begleitet. Etwa ab der Brücke der Landesstraße 128 erweitert sich die Talaue zu einer ausgedehnten Niederung. In diesem Bereich ist die Geeste weitestgehend ausgebaut und die Niederung mit Verwallungen versehen. In einzelnen Abschnitten der Geeste ist hier noch eine artenreiche Wasservegetation mit Schwimmblattpflanzen und laichkrautreicher Unterwasservegetation zu finden. An mehreren Stellen sind Altarme der Geeste vorhanden. Die Uferbereiche des Flusses sind strukturreich, neben Röhrichtflächen mit Schilf- und Rohrglanzgras sind auch Abschnitte mit Weidengebüschen zu finden. Große Teile der Niederung werden hier landwirtschaftlich überwiegend als vielfach feuchtes Dauergrünland genutzt. Daneben sind Feuchtbrachen, Röhrichte und Seggenrieder zu finden. Vereinzelt finden sich Ackerflächen. Im Bereich Fleinsee/Altluneberger See sind ausgedehnte Röhrichte und Seggenrieder zu finden. Teilweise sind in der Geesteniederung Randmoore mit gehölzfreier Moorvegetation bzw. Übergangsmoorvegetation mit Heide, Pfeifengräsern und Gabelsträuchern zu finden. Das Naturschutzgebiet ist Lebensraum für verschiedene gefährdete Tier- und Pflanzenarten, darunter Teichfledermaus, Fischotter, Fische wie Bach-, Fluss- und Meerneunauge, Atlantischer Lachs, Meerforelle, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Vögel wie Seeadler, Eisvogel, Kiebitz und verschiedene Watvögel, darunter Uferschnepfe, Bekassine und Großer Brachvogel, Schmetterlinge wie Großer Feuerfalter, sowie Libellen wie Große Moosjungfer und Grüne Flussjungfer.Oberhalb der Brücke der Landesstraße 128 besteht im Interesse des Naturschutzes ein ganzjähriges Befahrensverbot der Geeste mit Wasserfahrzeugen. Unterhalb der Brücke darf die Geeste außerhalb der Brutsaison auch im Naturschutzgebiet mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen befahren werden.