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Hagenbach (Wüstung)

Geographie (Backnang)Wüstung im Rems-Murr-Kreis

Hagenbach ist eine Wüstung, die auf einer Anhöhe nordwestlich der Altstadt von Backnang im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis liegt. Über die Geschichte der ehemaligen Siedlung ist nicht mehr viel bekannt.

Auszug des Wikipedia-Artikels Hagenbach (Wüstung) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Hagenbach (Wüstung)
Auf dem Hagenbach, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.9496 ° E 9.4274 °
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Adresse

Auf dem Hagenbach 8
71522 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang
Baden-Württemberg, Deutschland
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Verwaltungsgemeinschaft Backnang

Die Verwaltungsgemeinschaft Backnang ist eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Mitglieder sind die Stadt Backnang und die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal. Nach § 59 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist die Stadt Backnang die erfüllende Gemeinde, das heißt, sie erfüllt die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Die Stadt Backnang berät die Nachbargemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie erledigt für die beteiligten Gemeinden in deren Namen und folgende Angelegenheiten: Gesetzliche Erledigungsaufgaben: die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus, die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung,Weitere Erledigungsaufgaben: den Ausbau und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, Die Straßenreinigung, ausgenommen den Winterdienst, die Kanalreinigung.Anstelle der Mitgliedsgemeinden erfüllt die Stadt Backnang in eigener Zuständigkeit die vorbereitende Bauplanung (Erfüllungsaufgabe). Hauptorgan ist der Gemeinsame Ausschuss, der aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern einer jeden Mitgliedsgemeinde besteht.