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St.-Maria-Magdalena-Kirche (Quickborn)

Baudenkmal im Landkreis Lüchow-DannenbergErbaut in den 1770er JahrenGusbornKirchengebäude des Kirchenkreises Lüchow-DannenbergKirchengebäude im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Kirchengebäude in EuropaMaria-Magdalena-KircheSaalkirche
Church of Quickborn Gusborn
Church of Quickborn Gusborn

Die evangelisch-lutherische denkmalgeschützte Kirche St.-Maria-Magdalena-Kirche steht in Quickborn, einem Ortsteil der Gemeinde Gusborn im Landkreis Lüchow-Dannenberg von Niedersachsen. Die Kirchengemeinde gehört zum Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg im Sprengel Lüneburg der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

Auszug des Wikipedia-Artikels St.-Maria-Magdalena-Kirche (Quickborn) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

St.-Maria-Magdalena-Kirche (Quickborn)
Dorfstraße, Samtgemeinde Elbtalaue

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 53.107123 ° E 11.195454 °
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Adresse

Maria-Magdalena-Kirche

Dorfstraße
29476 Samtgemeinde Elbtalaue
Niedersachsen, Deutschland
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Webseite
denkmalatlas.niedersachsen.de

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Church of Quickborn Gusborn
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In der Umgebung

Naturschutzgebiet Rüterberg
Naturschutzgebiet Rüterberg

Das Naturschutzgebiet Rüterberg war ein Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Es befand sich im Naturpark Mecklenburgisches Elbetal einen Kilometer westlich von Dömitz. Der namensgebende Ort Rüterberg befindet sich unweit nördlich. Die rechtliche Festsetzung erfolgte am 15. Mai 1990 mit dem Ziel, einen Auen-Überflutungsbereich der Elbe sowie angrenzende Talranddünen und bewaldete Altmoränenhänge zu erhalten. Heute liegt das Gebiet im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Mecklenburg-Vorpommern. Mit Verabschiedung des „Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern“ vom 15. Januar 2015 wurde das Großschutzgebiet zur Umsetzung der nationalen Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland in Kern- und Pflege- und Entwicklungszonen gegliedert (§ 6 BRElbeG M-V). Gleichzeitig wurden mit Artikel 7 des Gesetzes „Aufhebung von Rechtsvorschriften“ die nationalen Schutzgebietsverordnungen und Beschlüsse u. a. zu Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie zum Naturpark „Mecklenburgisches Elbetal“ aufgehoben, so dass diese Schutzgebietskategorien innerhalb des Biosphärenreservates nicht mehr existieren. Die Flächen des Naturschutzgebietes sind in den Schutzstatus Pflegezone in das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Mecklenburg-Vorpommern übergegangen. Nach EU-Recht ist das Gebiet Bestandteil eines FFH- und Vogelschutzgebietes. Das Gebiet ist auf mehreren Wegen erschlossen. Ein Aussichtsturm in Rüterberg ermöglicht weite Blicke in das Elbetal.