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Isenfluh

Ehemalige politische Gemeinde in der SchweizErsterwähnung 1319Gemeindeauflösung 1973Geographie (Lauterbrunnen)Ort im Kanton Bern
Walser
Le Soustal
Le Soustal

Isenfluh war bis zum 31. Dezember 1972 eine selbständige Gemeinde und ist heute ein Ortsteil von Lauterbrunnen im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli des Kantons Bern in der Schweiz. Das kleine Dörfchen liegt oberhalb der Strasse von Wilderswil nach Lauterbrunnen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Isenfluh (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 46.62 ° E 7.897 °
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Adresse

4170a
3822
Bern, Schweiz
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Le Soustal
Le Soustal
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In der Umgebung

Schynige Platte
Schynige Platte

Die Schynige Platte ([ˈʃiniɡə ˈplatə]; hochdeutsch: ‹scheinende Platte›) ist ein an einer Bergflanke im Berner Oberland nahe Interlaken gelegenes Gebiet im Umkreis einer Felswand aus Schiefer. Diese Felswand ist besonders in feuchtem Zustand wie bei Regen intensiv lichtreflektierend und wirkt als leuchtende (scheinende) Platte. Es handelt sich um die rechte Flanke des genannten Bergrückens, der ausgehend von der Schynigen Platte in etwa parallel zum Südostufer des Brienzersees nach Nordosten verläuft. Vom Grat aus ist links der Brienzersee und rechts das von Grindelwald kommende Tal der Schwarzen Lütschine und dahinter das Berg-Panorama Eiger, Mönch und Jungfrau sichtbar. Direkt über der Schiefer-Felswand befindet sich ein Bergrestaurant und -hotel, und direkt unter ihr fährt die Schynige Platte-Zahnradbahn vorbei zur nahen Bergstation (Höhe 1967 m). An der Station beginnen mehrere Wanderwege, darunter Rundwanderwege zum Kletterfelsen Gumihorn (Höhe 2099 m), zum Bergrücken Tuba (oder Daube, Höhe 2076 m) und zum Oberberghorn (Höhe 2069 m), das über eine fest angebrachte Holztreppe bestiegen werden kann. Ein Höhenweg führt über das Faulhorn zum First bei Grindelwald. Eine besondere Sehenswürdigkeit ist der botanische Alpengarten mit mehreren hundert verschiedenen Pflanzenarten in ihren natürlichen Pflanzengesellschaften nahe der Bergstation. Der Rücken bei der Schynigen Platte ist Teil der Grenze zwischen den Gemeinden Gsteigwiler und Gündlischwand.

Burg Unspunnen
Burg Unspunnen

Die Burg Unspunnen auf dem Bödeli zwischen Thuner und Brienzersee (politische Gemeinde Wilderswil) war der Schauplatz des Unspunnenfestes von 1805, das am Ende der Helvetik die Versöhnung von Stadt und Land zelebrierte. Die Burg bestand wohl seit dem frühen 12. Jahrhundert als Rundturm, vermutlich erbaut von einem der Herren von Rothenfluh, die ursprünglich südlich von Unspunnen eine Balmburg hatten. Der Name Unspunnen geht vermutlich auf einen keltischen Flurnamen ussubonno zurück. Die Erweiterung der Burg um den oberen Palas geht wohl auf Freiherr Burkhard von Unspunnen zurück, der die Burg im späten 12. Jahrhundert bewohnte. Burkhard soll um 1191 an einem gescheiterten Aufstand gegen die Zähringer beteiligt gewesen sein. Mit der Ehe mit Burkhards Tochter Ita ging die Burg an Rudolf II. von Wädenswil. Im 13. Jahrhundert kamen die Freiherren von Eschenbach in ihren Besitz und erweiterten sie mehrfach. Walter IV. von Eschenbach-Schnabelburg verkaufte die Burg zusammen mit anderen Besitzungen im August 1306 an die Söhne von Albrecht von Habsburg. Ab 1316 war die Burg an die Herren von Weissenburg verpfändet. Aus Wut gegen eine Erhöhung der Abgaben zogen 1322 die Bewohner des Haslitals gegen die Burg, das Unternehmen war aber ein Misserfolg, und 50 Aufständische wurden auf Unspunnen eingekerkert und erst nach zwei Jahren von Berner Truppen befreit. 1397 kam die Burg in den Besitz der Berner, die sie 1398 für 5000 Gulden weiterverkaufte an die Familie von Scharnachthal, die im Jahr 1425 grössere Renovationsarbeiten durchführte. Ab 1515 war Bern wieder Burgherrin und setzte einen Statthalter ein, zog ihn aber bald wieder ab und gab die Burg dem Verfall anheim. Die Ruine wurde als Steinbruch verwendet und erreichte erst wieder 1805 mit dem Unspunnenfest nationale Berühmtheit. In den 1880er Jahren fanden Restaurierungen und Umbauten statt. Instandstellungen 1968/69 machten diese Änderung wieder rückgängig.