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Blaues Haus (Hofheim am Taunus)

Bauwerk in Hofheim am TaunusErbaut in den 1880er JahrenExpressionismusKulturdenkmal in Hofheim am Taunus
Das Blaue Haus, Hofheim am Taunus
Das Blaue Haus, Hofheim am Taunus

Das Blaue Haus in Hofheim am Taunus war das Arbeitsdomizil vieler namhafter Künstler; in den Zeiten des Nationalsozialismus nutzten vom Regime verfemte Künstler das „nur Eingeweihten bekannt(e)“ Haus der Malerin und Kunstsammlerin Hanna Bekker vom Rath als Rückzugsort. In den Nachkriegszeiten bis zum Jahr 1983 war das Haus „ein Zentrum des deutschen Expressionismus“, in das die Hausherrin „kulturell interessiertes Publikum“ einlud.

Auszug des Wikipedia-Artikels Blaues Haus (Hofheim am Taunus) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Blaues Haus (Hofheim am Taunus)
Kapellenstraße,

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Das Blaue Haus, Hofheim am Taunus
Das Blaue Haus, Hofheim am Taunus
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In der Umgebung

Vincenzhaus Hofheim
Vincenzhaus Hofheim

Das Vincenzhaus Hofheim ist ein heilpädagogisches Kinderheim in Hofheim am Taunus. Träger ist der Caritasverband Frankfurt. Zuständiges Bistum ist das Bistum Limburg. Das Gebäude wurde in den Jahren 1880 bis 1888 errichtet. Es handelt sich um einen von Max Meckel entworfenen historistischen Fachwerkbau. Das Erholungsheim für Kinder wurde 1888 eröffnet. 1892 übernahmen die Dernbacher Schwestern das Haus. Auch Waisenkinder wurden aufgenommen. Ab 1924 diente das Haus als Erholungsheim für erkrankte Mütter und Kinder. Ab 1947 war das Haus ein Säuglingsheim.Seit 1955 ist das Haus ein heilpädagogisches Kinderheim. Zu den Angeboten zählt seit 1999 eine Therapeutische Wohngruppe für Kinder mit familiären Missbrauchserfahrungen und eine eigene Heimschule für die Klassen 1 bis 9. Ein Erweiterungsbau für die Wohngruppe wurde im März 2011 eröffnet. Leiterin war Christine Leonhard-Içten, die kommissarische Leitung übernahm Eckhard Döppeler. Seit November 2011 wird die Einrichtung vom Diplompädagogen Thomas Lange geleitet. Im März 2010 veröffentlichte die Frankfurter Rundschau aufgrund des Hinweises eines Ehemaligen Berichte über Misshandlungen und sexuellen Missbrauch. Im Rahmen einer Skandalwelle im Jahre 2010 waren auch verschiedene Missbrauchsfälle der römisch-katholischen Kirche bekannt geworden. Eine strafrechtliche Verfolgung wird es nicht geben, da die Fälle verjährt sind. Insbesondere wurden alle Akten aus der Zeit vor Mitte der 70er Jahre vernichtet. Darüber hinaus seien auch keine Entschädigungswünsche gestellt worden.