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Amt Fredeburg (Kreis Meschede)

Aufgelöst 1974Ehemaliges Amt in Nordrhein-WestfalenGegründet 1843Geschichte (Hochsauerlandkreis)Schmallenberg

Das Amt Fredeburg war ein Amt im Kreis Meschede in der Provinz Westfalen und in Nordrhein-Westfalen. Von 1817 bis zum Inkrafttreten der preußischen Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen von 1843 bestand das Amt als Bürgermeisterei und gehörte zuerst dem 1819 aufgelösten Kreis Medebach und bis 1832 dem Kreis Eslohe an. Das Amt wurde zum 1. Januar 1975 aufgelöst und in die Stadt Schmallenberg eingemeindet.

Auszug des Wikipedia-Artikels Amt Fredeburg (Kreis Meschede) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Amt Fredeburg (Kreis Meschede)
Mothmecke,

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Landschaftsschutzgebiet Leisse mit Seitentälchen westlich Bad Fredeburg
Landschaftsschutzgebiet Leisse mit Seitentälchen westlich Bad Fredeburg

Das Landschaftsschutzgebiet Leisse mit Seitentälchen westlich Bad Fredeburg mit 22,9 ha Größe liegt westlich von Bad Fredeburg im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus fünf Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der dortigen Leiße mit namenlosen Bäche mit Grünland-Aue. Das LSG reicht teilweise bis an Bad Fredeburg. Westlich schließt direkt das Landschaftsschutzgebiet Leiße mit namenlosen Zuflüssen und Landenbecker Siepen an. Das Landschaftsschutzgebiet Leisse mit Seitentälchen westlich Bad Fredeburg wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.