place

Räuberhöhle (Mollramer Wald)

Geographie (Bezirk Neunkirchen)Höhle in EuropaHöhle in NiederösterreichNeunkirchen (Niederösterreich)
Räuberhöhle Mollram
Räuberhöhle Mollram

Die Räuberhöhle liegt im südlichen Niederösterreich am Rande des Steinfeldes nördlich von Neunkirchen im Mollramer Wald. Die Höhle befindet sich südlich der Landesstraße von Mollram nach Raglitz-Tiefental auf einer Höhe von 400 m ü. A. Die Räuberhöhle hat die Katasternummer 1861/12. Ein kleinräumiger Höhlengang mit kurzem Seitenast führt 12 Meter lang in den Berg hinein und endet schlufartig, das Gestein, in dem sich die Höhle befindet, ist zum Großteil Rohrbacher Konglomerat.

Auszug des Wikipedia-Artikels Räuberhöhle (Mollramer Wald) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Räuberhöhle (Mollramer Wald)
L4113,

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: Räuberhöhle (Mollramer Wald)Bei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 47.752833 ° E 16.068556 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Räuberhöhle

L4113
2620 , Ternitz-Urbanhof
Niederösterreich, Österreich
mapBei Google Maps öffnen

Räuberhöhle Mollram
Räuberhöhle Mollram
Erfahrung teilen

In der Umgebung

Justizanstalt Gerasdorf
Justizanstalt Gerasdorf

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist eine Sonderanstalt des österreichischen Strafvollzugswesens. Die Justizanstalt liegt im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld in Niederösterreich. Eine besondere Stellung unter den österreichischen Justizanstalten kommt der Einrichtung dadurch zu, dass sie die derzeit einzige Anstalt ist, in der ausschließlich (männliche) Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht werden (weibliche Häftlinge werden in der rund 10 km entfernten Justizanstalt Schwarzau inhaftiert). Obwohl auch in anderen Justizanstalten in Österreich jugendliche Häftlinge untergebracht werden können, ist diese Einrichtung primär für den Vollzug von Jugendstrafhaften vorgesehen. Zusätzlich werden in Gerasdorf seit der Errichtung der „Sonderabteilung D“ im Jahr 2002 auch Jugendliche untergebracht, die nach § 129 StVG zu psychischen Besonderheiten neigen oder nach § 21 Abs. 1 oder 2 und § 22 StGB im Maßnahmenvollzug untergebracht sind. Mit Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vom 21. Dezember 2018 wurde im Zuge einer Änderung der Sprengelverordnung die Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt und der Justizanstalt Wiener Neustadt angeordnet. Mit Einrichtung dieser Außenstellen ist die Justizanstalt Gerasdorf nun auch für den Vollzug der Untersuchungshaft von männlichen Jugendlichen dieser Justizanstalten zuständig.