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Naturschutzgebiet Biotopkomplex südöstlich der Vogelshöhe

Naturschutzgebiet in Hallenberg

Das Naturschutzgebiet Biotopkomplex südöstlich der Vogelshöhe mit einer Größe von 31,8 ha liegt nördlich von Braunshausen im Stadtgebiet von Hallenberg. Es wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das NSG ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebiets Medebacher Bucht. Es besteht aus zwei Teilflächen. An die nördliche Teilfläche grenzt im Norden und Osten das Stadtgebiet Medebach und an die südliche Teilfläche im Norden das Naturschutzgebiet Herzgraben. Im Westen und Süden grenzt das NSG überwiegend an das Landschaftsschutzgebiet Grünland nördlich und östlich des Heideknipp.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Biotopkomplex südöstlich der Vogelshöhe (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Naturschutzgebiet Biotopkomplex südöstlich der Vogelshöhe
K 76,

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Breitengrad Längengrad
N 51.134444444444 ° E 8.6780555555556 °
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Adresse

K 76
59964
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Medebacher Bucht
Medebacher Bucht

Die Medebacher Bucht ist ein größtenteils im sauerländischen Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) gelegener Naturraum im Ostsauerländer Gebirgsrand (Haupteinheit 332), der in Süden und Osten auch Anteil am nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg hat und die Kennziffer 332.4 trägt. Als eine von bewaldeten Höhen umschlossene Mittelgebirgssenke gliedert sie sich in die Medebacher Schiefe Ebene um Medebach im Norden, das Hallenberger Hügelland mit Hallenberg im Südwesten und den Münder Grund im Osten und Süden. Hieran angelehnt bezeichnet Medebacher Bucht auch eine Kulturlandschaft im westfälischen Regierungsbezirk Arnsberg. Sie wird von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe als eine von 32 nordrhein-westfälischen Kulturlandschaften unter der Schlüsselnummer KL 23 geführt. Sie ist, auf NRW bezogen, deutlich umfangreicher als der gleichnamige Naturraum und schließt auch die Grafschafter Kammer (332.52) weiter nördlich mit den nördlicheren Stadtteilen Medebachs mit ein, ferner den über Nuhne und Orke zur mittleren Eder entwässernden Südosten des Rothaargebirges mit dem Osthang der Ziegenhelle und der kompletten Hohen Seite, die die Medebacher Bucht von Norden bis Osten rahmen, inklusive des Winterberger Stadtteils Züschen am dazwischen gelegenen Züschener Nuhnekessel. Damit sind die Grenzen des Kulturraums letztlich identisch mit denen des Einzugsgebiets der beiden Eder-Zuflüsse. In der Medebacher Bucht liegt das Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Westen und Mitte der Medebacher Bucht sind Teil des Naturparks Sauerland-Rothaargebirge, nicht jedoch der hessische Teil zwischen Münden und Somplar, der in etwa dem Münder Grund entspricht.

Landschaftsschutzgebiet Grünland nördlich und östlich des Heideknipp

Das Landschaftsschutzgebiet Grünland nördlich und östlich des Heideknipp mit 41,2 ha Größe liegt nördlich von Braunshausen im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird vom Naturschutzgebiet Biotopkomplex südöstlich der Vogelshöhe in eine größere und eine kleinere Teilfläche getrennt. Das Grünland nördlich und östlich des Heideknipp wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde. Im LSG brütet der Neuntöter.